Wie und wann kann ich Kurzabsenzen beantragen?
Für besondere Ereignisse hast du gemäss GAV Personalverleih Art. 15 Anspruch auf bezahlte Kurzabsenzen. Andere Gesamtarbeitsverträge (GAV) können andere Bestimmungen vorsehen.
Heirat des Arbeitnehmenden (inkl. eingetragene Partnerschaft), Todesfall in der in der Gemeinschaft lebenden Familie oder des/der Lebenspartners/in: | 3 Tag |
Todesfall von Geschwistern, Eltern, Gross- oder Schwiegereltern: | 1 Tag |
Geburt oder Heirat (inkl. eingetragene Partnerschaft) eines Kindes: | 1 Tag |
Umzug des eigenen Haushalts: | 1 Tag |
Militärische Inspektion: | ½ Tag |
Pflege des eigenen und/oder im gleichen Haushalt lebenden kranken Kindes pro Krankheitsfall: | bis zu 3 Tage |
Erfüllung gesetzlicher Pflichten: | nötige Stunden |
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:
Die Ereignisse treffen ein, während du im Einsatz bist.
Du bist nicht mehr in der Probezeit (Berechnung gemäss GAV Personalverleih Art. 10).
Es liegen die nötigen Nachweise vor (z.B. Todesanzeige, Arztzeugnis Krankheit Kind, Aufgebot von Ämtern usw.).
Du bist verpflichtet, deinen Arbeitsausfall unverzüglich und eigenständig dem Einsatzbetrieb zu melden.
Damit wir deinen Anspruch auf Lohnausfall prüfen können, bitten wir dich, das Formular «Meldung Ferien oder andere Absenzen» auszufüllen.
Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit. Als Entschädigung des Lohnausfalls wird der Brutto-Stundenlohn der aktuellen Schicht angewendet.