Coople bietet Ihnen volle Kostentransparenz. Wenn Sie die Kostenaufschlüsselung einer Schicht öffnen, sehen Sie jede einzelne Kostenkomponente. Dieser Artikel erklärt, was dahintersteckt.
Alle Kosten berechnen sich nach folgendem Prinzip:
Gesamtkosten = Bruttolohn × Faktor (exkl. MwSt.)
Beispiel: Bei einem Brutto-Stundenlohn von CHF 20.– pro Stunde und einem Faktor von 1.43 betragen die Gesamtkosten CHF 28.60 pro Stunde.
1. Bruttolohn
Der Brutto-Stundenlohn umfasst den Basislohn inklusive aller gesetzlich und vertraglich geschuldeten Lohnbestandteile:
Basislohn: Der Stundenlohn gemäss dem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser hängt ab von der Berufsbezeichnung, der Lohnklasse und dem Arbeitsort.
Feiertagsentschädigung: Anteilige Entschädigung für gesetzliche Feiertage. Die Höhe richtet sich nach dem anwendbaren GAV (beispielsweise 2,27% beim L-GAV oder 3,2% beim P-GAV).
Ferienzuschlag: Anteilige Ferienentschädigung pro Stunde. Beim P-GAV beträgt dieser 8,33% (Alter 20–49) bzw. 10,6% (unter 20 oder über 50 Jahre). Beim L-GAV einheitlich 10,65%.
13. Monatslohn: Entspricht 8,33% auf die Summe aus Basislohn, Feiertagsentschädigung und Ferienzuschlag.
Bruttolohn = Basislohn + Feiertagsentschädigung + Ferienzuschlag + 13. Monatslohn
Berechnungsbeispiel P-GAV*
Basislohn pro Stunde | CHF 22.39 |
+ Feiertagsentschädigung (3.2% des Basislohns) | CHF 0.72 |
+ Ferienentschädigung (8.33% der Summe Basislohn + Feiertagsentschädigung) | CHF 1.92 |
+ 13. Monatslohn (8.33% der Summe Basislohn + Feiertagsentschädigung + Ferienentschädigung | CHF 2.09 |
= Bruttolohn pro Stunde | CHF 27.12 |
*Die Zusammensetzung und Berechnung des Bruttostundenlohns richtet sich nach dem jeweils anwendbaren GAV und kann entsprechend variieren.
Vorbehalten bleiben die anwendbaren betrieblichen und gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen betreffend Schicht- und dauernde Sonntagsarbeit. Deren Regelungen zu Lohnzuschlägen finden auch auf verliehenes Personal Anwendung. Der Einsatzbetrieb ist verpflichtet, Coople über abweichende Regelungen zu informieren.
2. Zuschläge
Zuschläge fallen an, wenn eine Schicht in bestimmte Zeiträume fällt oder Arbeitszeitlimiten überschritten werden. Pro Zeitabschnitt wird immer nur der höchste anwendbare Zuschlag berechnet.
Nachtarbeit (25%) – Für Arbeit in den gesetzlichen Nachtstunden (standardmässig 23:00–06:00 Uhr, kann je nach betrieblicher Regelung variieren).
Sonntagsarbeit (50%) – Für Arbeit zwischen Samstag 23:00 und Sonntag 23:00 Uhr. Die Regelung richtet sich nach dem anwendbaren GAV.
Feiertage (50%) – Für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen gemäss dem anwendbaren GAV.
Überzeit (25%) – Wenn die tägliche Arbeitszeit 9,5 Stunden (P-GAV) bzw. 12 Stunden (L-GAV) überschreitet, oder die wöchentliche Arbeitszeit 45 Stunden (P-GAV) bzw. 50 Stunden (L-GAV).
3. Sozialversicherungen und Plattformgebühr
Neben Lohn und Zuschlägen umfassen Ihre Gesamtkosten Sozialversicherungsbeiträge sowie eine Plattformgebühr.
Als Verleiher ist Coople der Arbeitgeber und hat gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Diese werden auf den Gesamtlohn angewendet und umfassen: AHV/IV/EO, ALV, AHV-Verwaltungskosten, FAK-Arbeitgeberbeitrag, GAV-Beitrag Personalverleih, UVG sowie BVG (berufliche Vorsorge). Coople übernimmt ausserdem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Unfall für alle von uns verliehenen Arbeitnehmenden.
Die Plattformgebühr deckt die Coople-Dienstleistungen ab – von der Rekrutierung über die Einsatzplanung bis zur Lohnabrechnung. Die Höhe hängt vom Arbeitnehmenden-Pool ab: Externe Arbeitnehmende aus dem Coople-Netzwerk sind der regulären Gebühr unterworfen, für Payrolling-Arbeitnehmende, die über Coople angestellt und abgerechnet werden, gilt eine reduzierte Gebühr, und bei internen Arbeitnehmenden aus Ihrem eigenen Netzwerk richtet sich die Gebührenregelung nach Ihrer Plattformlösung.
Was sind Gesamtarbeitsverträge (GAVs)?
In der Schweiz unterliegen viele Branchen und Berufe Gesamtarbeitsverträgen (GAVs) – Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Zuschläge und Ferienanspruch regeln.
Coople ermittelt automatisch den anwendbaren GAV anhand der Berufsbezeichnung und des Arbeitsortes und berechnet alle Kosten entsprechend. Aktuell unterstützt Coople den P-GAV (Personalverleih) und den L-GAV (Gastgewerbe); weitere GAVs werden laufend hinzugefügt.
Unser System gewährleistet die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und leitet Sie direkt zum zulässigen Betrag.
Was beeinflusst Ihre Kosten?
Funktion, Qualifikation und Lohnklasse – Unterschiedliche Rollen haben unterschiedliche Mindestlöhne gemäss GAV
Alter der Arbeitnehmenden – Beeinflusst den Ferienzuschlag beim P-GAV
Schichtzeiten – Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit lösen zusätzliche Zuschläge aus
Überzeit – Wenn tägliche oder wöchentliche Limiten überschritten werden
Arbeitnehmenden-Pool – Externe, Payrolling und interne Arbeitnehmende haben unterschiedliche Kostenfaktoren
Warum sehe ich manchmal eine Kostenspanne?
Bei unbesetzten Schichten wird eine Lohnspanne ausgewiesen, da Alter und Lohnklasse der eingesetzten Arbeitnehmenden erst im Zeitpunkt der Besetzung bestimmt werden können. Die ausgewiesene Spanne deckt den minimalen bis maximal möglichen Betrag ab. So erhalten Sie bereits im Voraus eine verlässliche Orientierung. Sobald Arbeitnehmende zugewiesen sind, sehen Sie die exakten Kosten.
Fragen?
Bei Fragen zu Ihrer Kostenaufschlüsselung oder zu den Mindestlohnvorschriften für eine bestimmte Schicht wenden Sie sich an den Coople-Support. Wir erklären Ihnen gerne, welcher GAV gilt und wie sich die Kosten zusammensetzen.
