Das Wichtigste auf einen Blick
Bei mehreren Jobs: Die in diesem Artikel genannten Maximalwerte gelten über all deine Anstellungen zusammen, d.h. alle Arbeitsstunden bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet.
Maximale Arbeitszeit pro Tag: 12.5 Stunden (innerhalb von 14 Stunden, exkl. Pausen)
Maximale Arbeitszeit pro Woche: 45 oder 50 Stunden, je nach Sektor (Art. 9 ArG)
Normalarbeitszeit bei 100%-Pensum: 42 Stunden pro Woche (Art. 12 GAV Personalverleih)
Tägliche Ruhezeit: mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden (Art. 15a ArG)
Ruhetage: Ein freier Tag pro Woche, normalerweise Sonntag, alternativ ein ganzer Wochentag. Zudem in der Regel mindestens ein ganzer freier Sonntag innerhalb von 2 Wochen (Ausnahmen möglich je nach Schichtmuster und Einsatzbereich)
Das Schweizer Arbeitsgesetz (ArG) schützt deine Gesundheit, indem es Grenzen für Arbeits- und Ruhezeiten festlegt. Diese Grenzen gelten für deine gesamte Erwerbstätigkeit, also für alle Jobs zusammen, nicht nur für deine Einsätze über Coople.
Arbeitest du auch an einem weiteren Ort?
Dann solltest du deine gesamte Arbeitszeit im Blick behalten. Die gesetzlichen Grenzen gelten nämlich für deine kombinierte Arbeitszeit über alle Arbeitgeber hinweg, nicht separat für jeden einzelnen Job. Da Coople nicht sehen kann, wie viele Stunden du bei einem anderen Arbeitgeber arbeitest, können wir diese Vorgaben leider nicht automatisch für dich berücksichtigen.
Wichtig: Wenn du mehrere Jobs hast, achte darauf, dass deine gesamte Arbeitszeit die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschreitet und du die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhältst.
Was gilt konkret? Die gesetzlichen Grenzen im Detail
Maximale Arbeitszeit pro Tag
Der Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende darf innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums höchstens 14 Stunden betragen. In dieser Zeit sind auch Pausen enthalten, weshalb du ohne die Pausen maximal 12.5h pro Tag arbeiten darfst.
Maximale Arbeitszeit pro Woche
Gemäss Art. 9 Arbeitsgesetz beträgt die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche:
45 Stunden bei Einsätzen in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte und Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels
50 Stunden bei allen übrigen Einsätzen.
Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen
Zwischen zwei Einsätzen benötigst du mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit (Art. 15a ArG). Einmal pro Woche darf diese Ruhezeit ausnahmsweise auf 8 Stunden verkürzt werden. Voraussetzung: Im Durchschnitt von zwei Wochen kommst du wieder auf 11 Stunden.
Gut zu wissen
Bitte beachte: Coople kann deine Arbeitszeit bei anderen Arbeitgebern nicht einsehen. Deshalb können wir die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen nur für Einsätze berücksichtigen, die über Coople erfolgen. Wenn du mehrere Arbeitgeber hast, solltest du deine gesamte Arbeitszeit im Blick behalten.
Solltest du weitere Fragen zu deiner persönlichen Situation haben, wende dich bitte direkt an unser Support-Team.
