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Deine berufliche Vorsorge (BVG) bei Coople
Deine berufliche Vorsorge (BVG) bei Coople

Hier erklären wir dir, wie die berufliche Vorsorge geregelt ist, wenn du über Coople bei einem oder mehreren Einsatzbetrieben arbeitest.

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Verfasst von Josh from Customer Service
Vor über einem Monat aktualisiert

In diesem Artikel erklären wir dir, wie die berufliche Vorsorge geregelt ist, wenn du über Coople bei einem oder mehreren Einsatzbetrieben arbeitest. Mit diesen Informationen kannst du nachvollziehen, in welchen Fällen auf deiner Lohnabrechnung BVG-Abzüge ersichtlich sind und wie sich diese berechnen.

Was bedeutet BVG?

BVG steht für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Das BVG bestimmt, wer in der Pensionskasse des Arbeitgebers versichert werden muss. Die berufliche Vorsorge ist die 2. Säule des Schweizerischen Vorsorgesystems für das Alter, Invalidität oder Todesfall.

Daneben gibt es noch die 1. Säule, nämlich die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), welche für alle obligatorisch ist. Die 3. Säule (Private Vorsorge) ist hingegen freiwillig.


Welcher Pensionskasse ist Coople angeschlossen?

Coople ist bei der Pensionskasse von Swissstaffing , dem Arbeitgeberverband der Personaldienstleistungsbranche in der Schweiz, versichert, und damit bei der für Temporärarbeit eigens geschaffenen Pensionskassen-Lösung.

Diese Pensionskassen-Lösung bringt den Temporär-Mitarbeitenden Vorteile, da der Koordinationsabzug* auf die Stunde berechnet wird. Damit wird einerseits eine genaue Abrechnung von kurzen Einsätzen möglich. Andererseits wird so die Eintrittsschwelle für die obligatorische Versicherung rascher erreicht, als dies bei anderen flexiblen oder Teilzeit-Arbeitsverhältnissen der Fall ist.

Detaillierte Informationen zu Vorteilen, Leistungen und häufigen Fragen sind auf dem Merkblatt für Temporärmitarbeitende (TEMP BASIC) der Stiftung 2. Säule Swisstaffing sowie auf der Website der Pensionskasse Swissstaffing BVG ersichtlich.

Mit den folgenden Informationen kannst du nachvollziehen, in welchen Fällen auf deiner Lohnabrechnung BVG-Abzüge ersichtlich sind und wie sich diese berechnen.

*Der Koordinationsabzug dient dazu den bei der Pensionskasse versicherten Lohn zu bestimmen. Dieser entspricht 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und liegt im Jahr 2023 CHF 25'725. Auf den Stundenlohn heruntergerechnet beträgt der Koordinationsabzug im Jahr 2023 CHF 11.75. Der Koordinationsbetrag muss vom Grundlohn abgezogen werden, da dieser Betrag bereits bei der AHV-Ausgleichskasse versichert ist.


Wer ist versichert?

Coople als Arbeitgeber ist gemäss den Bestimmungen des BVG verpflichtet, sich einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge anzuschliessen und die Arbeitnehmenden zu versichern. Der GAV Personalverleih gibt vor, in welchen Fällen die BVG-Pflicht besteht.

Der Start der BVG-Pflicht aufgrund des GAV Personalverleih ist abhängig von der Art und Länge des Einsatzes, sowie von der persönlichen Situation des Arbeitnehmers.

Die Versicherungspflicht besteht in den folgenden Fällen:

  • Arbeitnehmende mit Unterstützungspflichten gegenüber Kindern: obligatorisch ab 1. Tag

Falls du minderjährige Kinder hast, oder Kinder unter 25 Jahren, die bei dir wohnen und sich in der Ausbildung befinden, kreuze bitte in deinem Profil unter «Arbeitsbewilligung - Zusatzinformationen» das Feld «Ich bin unterhaltspflichtig gegenüber Kindern» an, damit wir diese Information rechtzeitig haben.

  • Arbeitnehmende mit unbestimmter Vertragsdauer oder Verträgen, die auf eine längere Zeit als 3 Monate eingegangen wurden: obligatorisch ab 1. Tag

  • Bei Verlängerung eines vorbestehenden Vertrages auf über 3 Monate: ab Kenntnis der Verlängerung obligatorisch

  • Ab der 14. Arbeitswoche: immer obligatorisch

Für alle Leistungen, die durch die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmenden bei Coople definiert sind, werden Einsätze, die innerhalb von 12 Monaten geleistet werden, zusammengezählt.

Freiwillige Versicherungsmöglichkeit

Für alle Arbeitnehmenden, die nicht obligatorisch für die BVG versichert sind, besteht eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit ab dem 1. Tag. Falls du bereits vor dem Eintreten des Obligatoriums BVG-Beiträge einzahlen willst, melde dich bitte via Mail auf payroll.ch@coople.com. Unser Payroll-Team wird dann ab dem kommenden Lohnlauf die Beiträge von deinem Lohn abziehen.


Welcher Lohn ist versichert?

Der versicherte Monatslohn kann gemäss folgendem fiktivem Beispiel berechnet werden (Stand der Zahlen 2023):

Stundenlohn, wovon die AHV-Beiträge abgezogen werden (max. CHF 39.35, entspricht dem BVG-Maximum berechnet auf die Stunde)

+CHF 25.75 (= möglicher Bruttlohn pro Stunde)

Abzuziehender Koordinationsbetrag

- CHF 11.75

Versicherter Stundenlohn (min. CHF 1.60)

= CHF 14.00

Multipliziert mit den effektiven Arbeitsstunden während des Monats

* 150 (= deine Arbeitsstunden pro Monat)

Versicherter Monatslohn

= CHF 2’100.00


Wie hoch sind die Abzüge auf dem versicherten Lohn?

Die maximalen und die minimalen Beträge sowie der Koordinationsbetrag werden jährlich festgelegt und durch die Stiftung 2. Säule Swissstaffing publiziert.

Der Beitrag ist abhängig von deinem Alter und wird auf den versicherten Lohn bezahlt. Der Beitrag enthält den obligatorischen Sparanteil und die Risiko- und Verwaltungskosten. Coople als dein Arbeitgeber entrichtet den gleichen Betrag.

Die Beiträge per 01.01.2023 sind in der Tabelle ersichtlich:

18- bis 24-Jährige:

0,875 %

davon 0,0 % Sparanteil

25- bis 34-Jährige:

4,375 %

davon 3,5 % Sparanteil

35- bis 44-Jährige:

5,875 %

davon 5,0 % Sparanteil

45- bis 54-Jährige:

8,375 %

davon 7,5 % Sparanteil

55-Jährige bis Pensionierung:

9,875 %

davon 9,0 % Sparanteil

Falls du bereits das ordentliche Rentenalter erreicht hast, sind keine BVG-Beiträge fällig.


Wohin soll ich meinen Beitrag überweisen?

Wenn du einen neuen Arbeitgeber hast und nicht mehr über Coople arbeitest, ist es wichtig, deine bis dahin gesammelten Beiträge bei Coople auf deinen neuen Arbeitgeber zu übertragen. Bitte stelle sicher, dass du die notwendigen Schritte unternimmst (Punkt 4 auf dem Merkblatt), um diese Übertragung vorzunehmen, damit deine PK-Gelder korrekt weitergeführt werden.

UBS Neuchâtel

IBAN CH86 0029 0290 5461 3949 H oder CCP 80-2-2, Konto-Nr. 290/ 290-546139.49H

lautend auf «Stiftung 2. Säule swissstaffing»

Bitte gib dabei deinen Namen, Vornamen (gemäss Pass/ID) und deine AHV-Nr. an.


Brauchst du weitere Hilfe?

Die Website der Stiftung 2. Säule swissstaffing hat viele nützliche Informationen zum Thema bereitgestellt, die dir weiterhelfen können.

Schau dir auch das folgende Merkblatt von swissstaffing an:

Hat dies deine Frage beantwortet?