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Die Nulltoleranzpolitik von Coople bei grobem Fehlverhalten
Die Nulltoleranzpolitik von Coople bei grobem Fehlverhalten

Grobes Fehlverhalten ist eine ernste Sache. Wir gehen unter dem Schutz aller Beteiligten allen Vorwürfen nach.

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Verfasst von Josh from Operations
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei Coople möchten wir ein Arbeitsumfeld schaffen, in welchem flexible Arbeit für alle Beteiligten zu einem lohnenswerten Erlebnis wird.

Deshalb verfolgen wir bei Verhalten, welches dich selbst oder deine Mitarbeitenden in Gefahr bringt, eine Nulltoleranzpolitik. Wenn du diese nicht einhältst, wird dein Account sofort gesperrt.

Die Nulltoleranzpolitik bei Coople

Es gibt bestimmte Dinge, die unter grobes Fehlverhalten fallen. Wenn eine der folgenden Verhaltensweisen bei dir festgestellt wird, wird dein Account gesperrt:

  • Eine Handlung, die Betrug oder Täuschung beabsichtigt, einschliesslich gefälschter Anwesenheitsmeldung bei der Arbeit.

  • Körperliche Gewalt gegenüber anderen im Team sowie gegenüber Kundinnen und Kunden.

  • Verbale Gewalt gegenüber anderen.

  • Rassistische Äusserungen und verbale Diskriminierung.

  • Jede Form von Belästigung oder Mobbing.

  • Beschädigung oder Diebstahl vom Arbeitsplatz des Unternehmens oder von anderen Mitarbeitenden.

  • Beschaffung oder Konsum von Drogen. Dies gilt auch für Alkohol ohne das Einverständnis deiner Schichtleitung, sofern du im Bereich Gastronomie und Hotellerie oder auf Events arbeitest.

  • Verletzung der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien am Arbeitsplatz.

Weitere Gründe für die Sperrung deines Accounts

  • Wenn du gemäss unserer Regeln bei Absagen drei Strikes erhalten hast.

  • Wenn du nicht zu deiner Schicht erschienen bist, ohne Bescheid zu geben.

  • Wenn du deinen Arbeitsplatz während der Schicht verlässt, ohne Bescheid zu geben.

  • Ständige Unpünktlichkeit.

Die oben genannten Beispiele dienen dem besseren Verständnis. Weitere Gründe sind nicht ausgeschlossen.


So kannst du Widerspruch einlegen

Wenn du der Meinung bist, dass wir einen Fehler gemacht haben, dann kannst du Widerspruch einlegen. Wir werden deinen Fall gründlich prüfen, um sicherzustellen, dass unsere Entscheidung für alle Beteiligten fair ist: also für dich, Coople, unsere Kundschaft, sowie für alle Mitarbeitenden.


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