Den Arbeitnehmenden steht eine Rückerstattung ihres AHV-Beitrags zu, wenn sie weniger als CHF 2’300.- (brutto) pro Jahr verdienen.
Wenn dein Jahreseinkommen bis zum 31. Dezember dieses Jahres weniger als CHF 2’300.- beträgt, erstattet dir Coople automatisch deine AHV-Beiträge zurück. Die Rückerstattung erfolgt per Ende Januar auf deinem Konto, direkt nachdem wir die Steuererklärung- und zahlung bei den zuständigen Behörden in der Schweiz abgeschlossen haben.
Die AHV-Beitragsgrenze gilt pro Arbeitgeber. Das bedeutet, dass die Grenze von CHF 2'300.- auch für jede weitere Beschäftigung separat betrachtet wird und nicht mit anderen Einkommen addiert wird.
Stelle bitte sicher, dass deine Zahlungsinformationen in deinem Coople Profil aktuell sind und prüfe per Anfang Februar, ob die Rückerstattung deiner AHV-Beiträge auf deinem Konto eingegangen ist.
So kannst du deine Bankverbindung überprüfen, ändern oder sie hinzufügen:
Öffne die Coople Jobs App.
Tippe auf Account.
Tippe auf Bankverbindung.
Gib nun deine Bankverbindung ein und ergänze deine aktuelle Adresse.
Kann ich den AHV-Beitrag auch freiwillig zahlen?
Natürlich kannst du den AHV-Beitrag auch jederzeit freiwillig zahlen und so zu deiner Renten- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung beisteuern.
Übersteigt dein Jahreseinkommen den Betrag von CHF 2’300.- nicht und du möchtest dennoch einen freiwilligen AHV-Beitrag leisten, sende uns bitte jeweils bis Ende November eine E-Mail. In diesem Falle nehmen wir eine entsprechende Korrektur unserer Unterlagen vor und rechnen deine AHV-Beiträge wunschgemäss ab.
Wenn dir eine Rückerstattung deiner AHV-Beiträge zusteht, wir aber bis Jahresende kein Zeichen von dir vernehmen, dass du freiwillige Einzahlungen machen möchtest, erhältst du die Rückzahlung deiner AHV-Beiträge automatisch bis Ende Januar auf dein Konto.