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Habe ich Anspruch auf Familienzulage und wie kann ich diese erhalten?
Habe ich Anspruch auf Familienzulage und wie kann ich diese erhalten?

Erfahre, was Familienzulagen sind, wer Anspruch darauf hat, und wie der Anmeldeprozess und die Berechnung funktionieren.

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Verfasst von Julie Freeman
Vor über einer Woche aktualisiert

Was sind Familienzulagen?

Die Familienzulagen dienen dazu, die Unterhaltskosten von Kindern und Jugendlichen in Ausbildung teilweise auszugleichen. Hierbei wird unterschieden zwischen:

  • Kinderzulage

    • ab Geburt bis zum vollendeten 16. Jahr

    • oder bis zum Anspruch auf die Ausbildungszulage, falls ein Anspruch auf diese vor dem 16. Jahr besteht

  • Ausbildungszulage

    • Ausbildung nach der obligatorischen Schule

    • frühstens ab dem 15. Jahr

    • Bis zum Abschluss der Ausbildung, spätestens aber bis zum vollendeten 25. Jahr

Wer hat Anspruch auf Familienzulage?

  • Folgen mehrere kurze Einsatzverträge - allenfalls mit Unterbrüchen - aufeinander, so werden die Familienzulagen ab dem ersten Einsatztag bis zum letzten Einsatztag ununterbrochen gewährt, sofern das Mindest-Monatseinkommen von CHF 597.00 erreicht wird.

  • Wenn du weniger verdienst, wird unsere Ausgleichkasse die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für Familienzulage prüfen.

  • Hast du mehrere Arbeitgebende, zusätzlich zu Coople, werden die Löhne zusammengezählt. Zuständig für die Familienzulagen ist der Arbeitgebende, der den höchsten Lohn ausbezahlt. Daher ist es wichtig, alle Arbeitgebenden anzugeben.

  • Falls der Kindsvater resp. die Kindsmutter eine Festanstellung hat, kann es sich ggf. lohnen, über deren Ausgleichskasse Familienzulage zu beantragen.

  • Wenn du Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehst, hast du keinen Anspruch auf Familienzulage nach dem Familienzulagengesetz. Du erhältst jedoch von der Arbeitslosenversicherung einen Zuschlag zum Arbeitslosentaggeld, der den Kinder- bzw. Ausbildungszulagen des Wohnkantons entspricht.

  • Familienzulagen können bis zu 5 Jahre nachgefordert werden.

Kinder wohnhaft im Ausland

  • Hier gelten spezielle Bestimmungen. Leben die Kinder in der EU oder EFTA kann die Familienzulage exportiert (sprich ausbezahlt) werden. Sind die Familienzulagen beim Elternteil, welcher in der EU oder EFTA lebt, höher als dein Lohn hier in der Schweiz, so kann eine Differenzzahlung beantragt werden.

  • Mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular für Familienzulage inkl. Angaben anderer Elternteil/Partner wird unsere Ausgleichskasse den Prozess mit den ausländischen Behörden anstossen.

  • Leben die Kinder resp. Jugendliche in Ausbildung ausserhalb der EU / EFTA, findet kein Export statt.

Anmeldung Familienzulage

Melde dich bei payroll.ch@coople.com, damit wir deinen Anspruch auf Familienzulage prüfen können.

  • Von unserer Ausgleichskasse GastroSocial erhältst du eine Mail mit einem Link zum elektronischen Formular.

  • Fülle dieses aus und füge alle geforderten Dokumente bei.

Schaue, was auf dich zutrifft und lege die entsprechenden Dokumente bei.

Du hast einen Schweizer Pass

  • Eheschein

  • Geburtsschein des Kindes oder Familienbüchlein (Eltern und Kinder)

Du als Elternteil hast einen ausländischen Pass

  • Aufenthaltsbewilligung respektive Ausländerausweis

  • Eheschein

Die Kinder haben einen ausländischen Pass

  • Aufenthaltsbewilligung oder Ausländerausweis

  • Geburtsschein des Kindes

Dein Kind lebt im Ausland

  • Aktuelle Bestätigung des zuständigen Amtes für Kindergeld im Wohnstaat der Kinder

  • Bitte lese den Abschnitt “Kinder wohnhaft im Ausland”

Du bist ledig

  • Geburtsschein des Kindes

  • Bestätigung über gemeinsame elterliche Sorge

  • Vaterschaftsanerkennung

Du bist geschieden oder getrennt von der Mutter / Vater des Kindes

  • Auszug aus dem Scheidungs- bzw. Trennungsurteil betreffend Sorge-/Obhutsrecht

Dein Kind ist über 16 Jahre alt

  • Aktuelle Ausbildungsbestätigung (nach Schulbeginn)

  • oder ärztliches Zeugnis, falls das Kind nicht arbeiten kann (Erwerbsunfähigkeit)

Du beziehst andere Leistungen

  • Bestätigung des Leistungserbringers (IV, ALV, UVG, KTG, MSE)

Dokumente, welche nicht in der Schweizer Landessprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt werden.

  • Versende das Online-Formular und speichere für dich eine Kopie ab.

Fällt der Entscheid positiv aus, wirst du die Familienzulage jeweils im Folgemonat von Coople erhalten.

Zum monatlichen Ablauf

  1. Wir senden deine jeweilige Lohnabrechnung an die Ausgleichskasse,

  2. diese berechnet anhand deiner geleisteten Arbeitstage die Familienzulage.

  3. Sobald wir deren Zulagenentscheid erhalten, zahlen wir dir die Familienzulage mit dem Lohn aus.

Zur Berechnung

  • Die Zulage wird pro Tag und pro Rata der geleisteten Arbeitszeit im Einsatzbetrieb/in den Einsatzbetrieben berechnet.

  • Alle Monate werden systematisch mit 30 Tagen gerechnet. Ein Tag entspricht 1/30 der monatlichen Zulage. Auch Samstage, Sonntage und Ferientage werden gezählt.

  • Die berechnete Zulage basiert auf den Reglementen des Kanton Zürichs – Hauptsitz von Coople (Schweiz) AG.

Abmeldung Familienzulage

Falls du keine Familienzulage mehr erhalten möchtest, zum Beispiel weil

  • die Kindsmutter oder der Kindsvater eine Festanstellung hat,

  • oder über eine andere Firma einen höheren Lohn erhält,

kannst du dich bei uns melden. Wir werden dies bei uns im System entsprechend hinterlegen.

Weitere Informationen findest du unter:

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