Was sind Familienzulagen?
Die Familienzulagen dienen dazu, die Unterhaltskosten von Kindern und Jugendlichen in Ausbildung teilweise auszugleichen. Hierbei wird unterschieden zwischen:
Kinderzulage
ab Geburt bis zum vollendeten 16. Jahr
oder bis zum Anspruch auf die Ausbildungszulage, falls ein Anspruch auf diese vor dem 16. Jahr besteht
Ausbildungszulage
Ausbildung nach der obligatorischen Schule
frühstens ab dem 15. Jahr
Bis zum Abschluss der Ausbildung, spätestens aber bis zum vollendeten 25. Jahr
Wer hat Anspruch auf Familienzulage?
Folgen mehrere kurze Einsatzverträge - allenfalls mit Unterbrüchen - aufeinander, so werden die Familienzulagen ab dem ersten Einsatztag bis zum letzten Einsatztag ununterbrochen gewährt, sofern das Mindest-Monatseinkommen von CHF 612.– pro Monat erreicht wird.
Wenn du weniger verdienst, wird unsere Ausgleichkasse die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für Familienzulage prüfen.
Hast du mehrere Arbeitgebende, zusätzlich zu Coople, werden die Löhne zusammengezählt. Zuständig für die Familienzulagen ist der Arbeitgebende, der den höchsten Lohn ausbezahlt. Daher ist es wichtig, alle Arbeitgebenden anzugeben.
Falls der Kindsvater resp. die Kindsmutter eine Festanstellung hat, kann es sich ggf. lohnen, über deren Ausgleichskasse Familienzulage zu beantragen.
Wenn du Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehst, hast du keinen Anspruch auf Familienzulage nach dem Familienzulagengesetz. Du erhältst jedoch von der Arbeitslosenversicherung einen Zuschlag zum Arbeitslosentaggeld, der den Kinder- bzw. Ausbildungszulagen des Wohnkantons entspricht.
Familienzulagen können bis zu 5 Jahre nachgefordert werden.
Kinder wohnhaft im Ausland
Hier gelten spezielle Bestimmungen. Leben die Kinder in der EU oder EFTA kann die Familienzulage exportiert (sprich ausbezahlt) werden. Sind die Familienzulagen beim Elternteil, welcher in der EU oder EFTA lebt, höher als dein Lohn hier in der Schweiz, so kann eine Differenzzahlung beantragt werden.
Mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular für Familienzulage inkl. Angaben anderer Elternteil/Partner wird unsere Ausgleichskasse den Prozess mit den ausländischen Behörden anstossen.
Leben die Kinder resp. Jugendliche in Ausbildung ausserhalb der EU / EFTA, findet kein Export statt.
Anmeldung Familienzulage
Melde dich bei payroll.ch@coople.com, damit wir deinen Anspruch auf Familienzulage prüfen können.
Von unserer Ausgleichskasse GastroSocial erhältst du eine Mail mit einem Link zum elektronischen Formular.
Fülle dieses aus und füge alle geforderten Dokumente bei.
Schaue, was auf dich zutrifft und lege die entsprechenden Dokumente bei.
Du hast einen Schweizer Pass
Eheschein
Geburtsschein des Kindes oder Familienbüchlein (Eltern und Kinder)
Du als Elternteil hast einen ausländischen Pass
Aufenthaltsbewilligung respektive Ausländerausweis
Eheschein
Die Kinder haben einen ausländischen Pass
Aufenthaltsbewilligung oder Ausländerausweis
Geburtsschein des Kindes
Dein Kind lebt im Ausland
Aktuelle Bestätigung des zuständigen Amtes für Kindergeld im Wohnstaat der Kinder
Bitte lese den Abschnitt “Kinder wohnhaft im Ausland”
Du bist ledig
Geburtsschein des Kindes
Bestätigung über gemeinsame elterliche Sorge
Vaterschaftsanerkennung
Du bist geschieden oder getrennt von der Mutter / Vater des Kindes
Auszug aus dem Scheidungs- bzw. Trennungsurteil betreffend Sorge-/Obhutsrecht
Dein Kind ist über 16 Jahre alt
Aktuelle Ausbildungsbestätigung (nach Schulbeginn)
oder ärztliches Zeugnis, falls das Kind nicht arbeiten kann (Erwerbsunfähigkeit)
Du beziehst andere Leistungen
Bestätigung des Leistungserbringers (IV, ALV, UVG, KTG, MSE)
Dokumente, welche nicht in der Schweizer Landessprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt werden.
Versende das Online-Formular und speichere für dich eine Kopie ab.
Fällt der Entscheid positiv aus, wirst du die Familienzulage jeweils im Folgemonat von Coople erhalten.
Zum monatlichen Ablauf
Wir senden deine jeweilige Lohnabrechnung an die Ausgleichskasse,
diese berechnet anhand deiner geleisteten Arbeitstage die Familienzulage.
Sobald wir deren Zulagenentscheid erhalten, zahlen wir dir die Familienzulage mit dem Lohn aus.
Zur Berechnung
Die Zulage wird pro Tag und pro Rata der geleisteten Arbeitszeit im Einsatzbetrieb/in den Einsatzbetrieben berechnet.
Alle Monate werden systematisch mit 30 Tagen gerechnet. Ein Tag entspricht 1/30 der monatlichen Zulage. Auch Samstage, Sonntage und Ferientage werden gezählt.
Die berechnete Zulage basiert auf den Reglementen des Kanton Zürichs – Hauptsitz von Coople (Schweiz) AG.
Abmeldung Familienzulage
Falls du keine Familienzulage mehr erhalten möchtest, zum Beispiel weil
die Kindsmutter oder der Kindsvater eine Festanstellung hat,
oder über eine andere Firma einen höheren Lohn erhält,
kannst du dich bei uns melden. Wir werden dies bei uns im System entsprechend hinterlegen.