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Was ist die Mutterschaftsentschädigung (Mutterschaftsurlaub) und wer hat Anspruch darauf?
Was ist die Mutterschaftsentschädigung (Mutterschaftsurlaub) und wer hat Anspruch darauf?

Erfahre, wer Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung hat, wie du dich anmelden kannst und was es für alternative Möglichkeiten gibt.

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Verfasst von Julie Freeman
Vor über einem Jahr aktualisiert

Was ist die Mutterschaftsentschädigung und was beinhaltet sie?

Als erwerbstätige Mutter hast Du für die ersten 14 Wochen beziehungsweise 98 Tage nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.

Falls du während dieser 14 Wochen beginnst zu arbeiten, erhältst du keine Mutterschaftsentschädigung mehr.

Falls dein neugeborenes Kind im Spital bleiben muss, kann die Mutterschaft unter bestimmten Umständen verlängert werden. Gib dies bitte im Formular zum Antrag der Mutterschaftsentschädigung entsprechend an.

Wann hast du Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

  • Zum Zeitpunkt der Geburt hast du einen gültigen Einsatzvertrag, erhältst Arbeitslosengeld oder einen Zwischenverdienst

  • Du hattest 9 Monate vor der Geburt Arbeitseinsätze in der Schweiz. Falls du nicht in der Schweiz, sondern in der EU oder einem EFTA-Staat gearbeitet hast, kann dies angerechnet werden.

  • Während dieser 9 Monate hast du mindestens 5 Monate AHV-Beitrag geleistet

    • Falls du mehrere Arbeitgebende hattest, ist es wichtig, alle aufzulisten, um deinen Anspruch zu gewährleisten.

  • Falls du eine Totgeburt hattest, hast du Anspruch auf den Mutterschaftsurlaub, sofern die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen dauerte.

Anmeldung Mutterschaftsentschädigung

  • Bitte fülle das Anmeldeformular aus

  • Punkt 4 “Angaben des Arbeitgebers” wird von Coople ausgefüllt

  • Das Formular findest du unter folgendem Link:

Falls du mehrere Arbeitgebende hast,

  • musst du dies im Anmeldeformular unter Punkt 3.1 «Sie waren zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in einem Betrieb angestellt» angeben

  • und das Ergänzungsblatt pro Arbeitgebenden ausfüllst und uns schickst siehe Link unten.

Falls du gleichzeitig selbstständig erwerbend und angestellt bist:

Hier ist diejenige Ausgleichskasse zuständig, bei welcher du die Beiträge für die selbständige Erwerbstätigkeit bezahlst.

Folgende zusätzliche Dokumente (Kopien) musst du mitschicken:

  • Personalausweises (Identitätskarte, Reisepass)

  • Geburtsschein/Geburtsurkunde des Kindes oder Familienbüchlein (Eltern und Kinder)

    • Es werden nur amtliche Dokumente, welche durch ein Zivilstandsamt ausgestellt wurden, akzeptiert. Bestätigungen des Spitals oder des Arztes genügen nicht!

Falls du als Mutter des Kindes einen ausländischen Pass hast

  • Aufenthaltsbewilligung respektive Ausländerausweis

  • Falls verheiratet auch die Aufenthaltsbewilligung des Ehemanns resp. der Ehefrau

Falls Du einen Antrag auf verlängerte Mutterschaftsentschädigung stellst, musst du folgendes Dokument beilegen

  • ein ärztliches Attest über die Dauer des Spitalaufenthalts

  • eine Bestätigung deines Arbeitgebers, welcher bescheinigt, dass du nach dem Mutterschaftsurlaub wieder erwerbstätig bist

So kannst du dich bewerben:

  • Füge alle geforderten Dokumente bei

  • Speichere eine Kopie für dich ab und

  • Sende die Anmeldung sowie alle geforderten Dokumente an payroll.ch@coople.com

  • Wir werden das Dokument ergänzen und an unsere Ausgleichskasse zur Überprüfung schicken

Fällt der Entscheid positiv aus, wirst du die Mutterschaftsentschädigung von unserer Ausgleichskasse GastroSocial direkt ausbezahlt erhalten.

Anmeldefrist

Die Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung kannst du bis 5 Jahre nach Ablauf des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs einreichen. Meldest du dich nach 5 Jahren, erhältst du keine Mutterschaftsentschädigung mehr.

Du hattest während der Geburt deines Kindes keinen Arbeitseinsatzvertrag / warst arbeitslos und erhältst keine Arbeitslosenentschädigung (gilt nur für die Mutter)

Du hast die Möglichkeit, dich bei der kantonalen Ausgleichskasse z.B. SVA zu melden mit folgendem Formular und kannst so deinen Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung überprüfen lassen.

Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?

Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% deines durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, höchstens aber 220 Schweizer Franken pro Tag.

Weitere Informationen findest du unter

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