Was ist die Betreuungsentschädigung und was beinhaltet sie?
Die Betreuungsentschädigung für ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind soll berufstätige Eltern unterstützen in Form eines 14-wöchigen Betreuungsurlaubs.
Die Betreuungsentschädigung (der Urlaub) kann am Stück oder tageweise bezogen werden.
Während eines Zeitraums von 18 Monaten kann die Betreuungsentschädigung bezogen werden. Die Rahmenfrist beginnt am Tag, an dem das erste Taggeld bezogen wird.
Als Eltern könnt ihr die 14 Wochen frei unter euch aufteilen.
Ein Elternteil kann zum Beispiel 10 und der andere Elternteil 4 Wochen beziehen.
Ihr könnt die Betreuungsentschädigung (Urlaub) separat oder gleichzeitig beziehen.
Nimmst du und der andere Elternteil den Urlaub gleichzeitig, werden pro Tag zwei Taggelder ausbezahlt (eines für jeden Elternteil).
Wann hast du Anspruch auf die Betreuungsentschädigung?
Voraussetzung der Eltern
Sie sind angestellt
Ein Kind als gesundheitlich schwer beeinträchtigt, wenn alle Punkte unten zutreffen
Schwerwiegende Veränderung des körperlichen oder psychischen Zustands
Verlauf oder Ausgang der Veränderung sind schwer absehbar, oder es muss mit bleibender oder zunehmender Beeinträchtigung oder dem Tod gerechnet werden
Verstärkter Bedarf an Betreuung durch die Eltern
Das Kind ist minderjährig (unter 18 Jahre alt)
Mindestens ein Elternteil muss die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen
Eine Behinderung oder ein Leiden auf Grund der Geburt (Geburtsgebrechen) an sich gilt nicht als schwere gesundheitliche Beeinträchtigung. Deshalb besteht kein Anspruch auf die Betreuungsentschädigung, wenn der Gesundheitszustand des beeinträchtigten Kindes stabil ist.
Anmeldung Betreuungsentschädigung
Bitte fülle das Anmeldeformular aus
Punkt 6 “Angaben zum Lohn” wird von Coople ausgefüllt - sprich du musst dies nicht ausfüllen
Punkt 10 “Ärztliches Attest nach Artikel 16o EOG” muss von der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt des Kindes ausgefüllt werden
Falls du mehrere Arbeitgebende hast:
Kannst du bei dem Arbeitgebenden, bei welchem du am meisten gearbeitet hast in den letzten 9 Monaten, die Formulare einreichen
Musst du dies im Anmeldeformular unter Punkt 5.1 «Sie sind zurzeit in einem Betrieb angestellt» angeben
und das Ergänzungsblatt pro weitern Arbeitgebenden, siehe Link unten, zusätzlich ausfüllen und uns schicken.
Falls du gleichzeitig selbstständig erwerbend und angestellt bist:
Hier ist diejenige Ausgleichskasse zuständig, bei welcher du die Beiträge für die Selbständige Erwerbstätigkeit bezahlst.
Du bist eine Stiefmutter resp. Stiefvater / Pflegemutter oder Pflegevater
Unter folgendem Link auf Seite 4 findest du weiterführende Informationen
Folgende zusätzliche Dokumente (eine Kopie) musst du mitschicken (weitere Infos findest du im Anmeldeformular)
Personalausweis (Identitätskarte, Reisepass) von dir
Personalausweis (Identitätskarte, Reisepass) von deinem Ehemann, deiner Ehefrau
Geburtsschein/Geburtsurkunde des Kindes oder Familienbüchlein (Eltern und Kinder)
Es werden nur amtliche Dokumente, welche durch ein Zivilstandsamt ausgestellt wurden, akzeptiert. Bestätigungen des Spitals oder des Arztes genügen nicht!
Falls du einen ausländischen Pass hast
Aufenthaltsbewilligung respektive Ausländerausweis
Falls verheiratet auch die Aufenthaltsbewilligung des Ehepartners
Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung besteht immer nur, solange eine Person Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat
Füge alle geforderten Dokumente bei
Speichere eine Kopie für dich ab und
Sende es an payroll.ch@coople.com
Wir werden das Dokument ergänzen und an unsere Ausgleichskasse zur Überprüfung schicken
Fällt der Entscheid positiv aus, wirst du die Betreuungsentschädigung direkt von unserer Ausgleichskasse ausbezahlt erhalten.
Du warst während der Zeit der Geburt arbeitslos?
Arbeitslose und nichterwerbstätige Personen reichen die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnorts ein. Mit der monatlichen Folgemeldung melden Sie der Ausgleichskasse zudem, wie viele Urlaubstage Sie bezogen haben.
Wie hoch ist die Betreuungsentschädigung?
Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor Anspruchsbeginn. Der Höchstbetrag ist aber 220 Schweizer Franken pro Tag.