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Kündigung eines Arbeitsverhältnisses – was gilt?
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses – was gilt?

Erfahre hier, welche Regeln gelten, wenn ein Arbeitsverhältnis vorzeitig von dir aufgelöst werden muss.

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Verfasst von Julie Freeman
Vor über einer Woche aktualisiert

Auch wenn wir hoffen, dass dies selten der Fall ist, kann es dennoch vorkommen, dass ein Arbeitsverhältnis vorzeitig aufgelöst werden muss. In diesem Fall gelten folgende Regeln:

Kündigungsfristen

Dein Einsatzvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Dauer bzw. mit deiner letzten Schicht. Ein Vertrag kann allerdings – sowohl von uns wie von dir – unter Einhaltung der Kündigungsfristen schriftlich aufgelöst werden.

In Fällen, in denen du noch keine drei Monate für einen Einsatzbetrieb im Einsatz warst, hat die Kündigung allerspätestens 3 Arbeitstage vor dem Kündigungstermin zu erfolgen (damit die Frist von 2 vollen Arbeitstagen eingehalten wird). Wir bitten jedoch darum, dich in jedem Fall so frühzeitig wie möglich bei uns zu melden.

Es gelten die folgenden Kündigungsfristen: 

  • während der ersten 3 Monate: 2 volle Arbeitstage (Eingang der Kündigung 3 Arbeitstage vor dem Kündigungstermin)

  • vom 4. bis und mit 6. Monat: 7 Tage (Kalendertage)

  • ab dem 7. Monat: 1 Monat, jeweils auf den gleichen Tag des darauffolgenden Monats

Während der Kündigungsfrist hast du weiterhin Anspruch auf den vertraglich geregelten Lohn – unabhängig davon, ob der Einsatzbetrieb dich bittet, zur Arbeit zu erscheinen oder nicht.

Vorgehen bei der Kündigung eines Einsatzvertrages

Falls du einen langfristigen Vertrag (länger als 1 Monat) samt aller Schichten auflösen möchtest, setze dich bitte frühzeitig mit uns per E-Mail unter info.ch@coople.com oder via der Chat-Funktion im Help Center in Verbindung.

Wir werden alle Kündigungen so schnell wie möglich innerhalb der folgenden Öffnungszeiten bearbeiten:

Montag bis Samstag, 08.00 – 16.00 Uhr

Bitte beachte, dass eine an uns gesendete Kündigung nur innerhalb der oben genannten Öffnungszeiten als eingegangen gilt. An Sonn- und Feiertagen und nach 16.00 Uhr an Werktagen werden keine Kündigungen bearbeitet.

Fristlose Kündigung

Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann Coople das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen.    

Absage einzelner Schichten und kurzer Einsätze

Bitte sage einzelne Schichten und Einsätze von kurzer Dauer (weniger als 1 Monat), z.B. aufgrund von Krankheit oder anderen unerwarteten Gründen, direkt über die Coople Jobs App ab.

Informiere dich vorher unbedingt über unser Strike-System. Beim Absagen von Schichten verstösst du möglicherweise gegen deinen Einsatzvertrag und kannst Strikes erhalten, die zu einer Sperrung deines Profils führen können.

Solltest du weitere Fragen zum Thema “Kündigung” haben, wende dich bitte direkt an unser Support-Team.

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