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Was ist mein Ferienanspruch und wie beantrage ich die Auszahlung von Feriengeld?
Was ist mein Ferienanspruch und wie beantrage ich die Auszahlung von Feriengeld?

Auch bei temporären Anstellungen hast du Anspruch auf bezahlte Ferien. Erfahre mehr über deinen Anspruch und die Beantragung von Feriengeld.

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Verfasst von Julie Freeman
Gestern aktualisiert

Ferienanspruch

Wie hoch ist mein Ferienanspruch?

Gemäss GAV Personalverleih Art. 13 beträgt der Ferienanspruch bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten 50. Altersjahr 25 Arbeitstage (10,6%). Für alle übrigen Arbeitnehmenden beträgt der Ferienanspruch 20 Arbeitstage (8,33%).

Der Ferienanspruch wird pro rata temporis (anteilig zur Anstellungsdauer) berechnet.

Je nach Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kann der Ferienspruch anders geregelt sein. Welcher GAV und Ferienanspruch bei deinem Einsatzbetrieb zur Anwendung kommt, findest du auf deinem Einsatzvertrag.

Wann wird das Feriengeld ausbezahlt?

Der Anteil Ferienentschädigung pro Schicht ist in deinem Brutto-Stundenlohn enthalten (siehe Tarif auf der Lohnabrechnung ❶) und wird in CHF auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen (siehe Enthaltener Anteil Ferienentschädigung ❷).

Zum Beispiel= 4 x CHF 27.00 = CHF 108.00, in CHF 108.00 sind davon CHF 7.67 Ferienentschädigung enthalten.

Was sonst noch im Brutto-Stundenlohn enthalten ist, findest du unter «Was steht auf meiner Lohnabrechnung?».

Das Feriengeld wird direkt mit dem Brutto-Stundenlohn ausbezahlt, wenn dein Einsatz zu Ende geht, das Arbeitsverhältnis einmalig ist und nicht länger als 3 Monate dauert.

Die Auszahlung des Feriengeldes für alle übrigen Arbeitsverhältnisse darf nur bei effektivem Bezug der Ferien oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, sofern der Bezug innerhalb der Kündigungsfrist nicht möglich oder gesetzlich nicht erlaubt ist. In diesem Fall wird dein Feriengeld auf einem Ferienkonto gutgeschrieben, bis wir von dir einen Antrag für eine Ferienauszahlung erhalten. Lies bitte mehr hierzu unter Ferienrückstellung.


Antrag auf Auszahlung von Feriengeld

Wie und wann kann ich Ferien beziehen?

Ferien sollten nach Möglichkeit während des laufenden Arbeitsverhältnisses und innerhalb des Kalenderjahres bezogen werden. Wenn deine Anstellung über eine längere Zeit dauert, können Ferientage während des Einsatzes genommen werden. Bitte stelle sicher, dass du den Zeitpunkt deines Ferienbezugs eigenständig mit deinem Einsatzbetrieb abstimmst. Coople trifft hierzu keine Abklärungen.

-> Nach der Zustimmung des Einsatzbetriebs sende uns deinen Ferienantrag mit dem Formular «Meldung Ferien oder andere Absenzen», damit wir dein Feriengeld auszahlen können.

-> Sobald wir deinen Antrag auf Auszahlung von Feriengeld erhalten, werden wir diesen prüfen und im System erfassen. Dein Feriengeld wird jeweils nach dem Antrag mit der nächsten Lohnzahlung vergütet.

Beim Ferienbezug solltest du folgende Punkte berücksichtigen:

  • Das Feriengeld kann nur an einem Wochentag (Montag bis Freitag) bezogen werden.

  • Es können nur ganze Tage bezogen werden, da du als temporärer Arbeitnehmer im Schichtbetrieb tätig sein könntest und dein Arbeitstag nicht zwingend von 08:00 bis 17:30 Uhr dauert.

  • Es kann nur so viel Feriengeld ausbezahlt werden, wie auf deinem Ferienkonto verfügbar ist. Wenn du mehr Ferientage beziehst, als dir zustehen, wird nur der max. Betrag im Ferienkonto ausbezahlt.

  • Wenn du aktuell im Einsatz bist, kannst du keine Ferientage beziehen und umgekehrt.

  • Für die erfassten Ferientage kannst du keine Einsätze buchen oder annehmen.

  • Falls sich deine Ferienpläne ändern und du trotz Ferienantrag trotzdem arbeitest, passen wir den Ferienantrag entsprechend an und zahlen für diese/n Tag/e kein Feriengeld aus.

  • An Feiertagen und bei Absenzen wie Krankheit, Unfall, Militär, Zivilschutz, Mutterschaft, Vaterschaft usw. wird kein Feriengeld ausbezahlt, da für solche Ereignisse bereits andere Entschädigungen ausgerichtet werden (z.B. Feiertagsentschädigung, Lohnfortzahlung, Taggelder usw.).

Für Annulationen, Verlängerungen oder Verkürzungen, bitten wir dich, uns ebenfalls über «Meldung Ferien oder andere Absenzen» zu informieren.

Warum ist mein Feriengeld pro Stunde anders als mein Stundenlohn?

Auf deinem Ferienkonto können sich Ferienanteile aus verschiedenen Einsätzen bei mehreren Einsatzbetrieben mit unterschiedlichem anwendbarem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ansammeln. Da der Prozentsatz der Ferienentschädigung je nach anwendbarem GAV variieren kann, nehmen wir bei der Ferienauszahlung den Durchschnittswert, der möglicherweise von deinem aktuellen Stundenlohn abweicht. Aufgrund der Komplexität und Vielfalt der GAV-Bestimmungen rechnen wir bei der Auszahlung des Feriengeldes die Ferienstunden mit einer 42 h/Woche gemäss GAV Personalverleih, dem Coople (Schweiz) AG unterstellt ist.

Für Fragen zu Ferienanspruch und Feriengeld wende dich bitte an payroll.ch@coople.com.

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