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Was steht auf meiner Lohnabrechnung?

Die Lohnabrechnung gibt Auskunft über deinen Lohn und alle Sozialversicherungs- und Zusatzleistungen.

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Verfasst von Norman E.
Vor über 8 Monaten aktualisiert

Die Lohnabrechnungen von Coople enthalten alle Details über deinen Lohn, sowie alle gesetzlichen Abzüge und Zuschläge. Es kann etwas kompliziert sein, genau zu verstehen, was auf deiner Lohnabrechnung alles aufgeführt ist. Deshalb geben wir dir hier einen kurzen Überblick.

Die Grundlagen zuerst:

  • Coople ist dein gesetzlicher Arbeitgeber.
    Auch wenn du Jobs bei verschiedenen Einsatzbetrieben absolviert hast, erhältst du deine Lohnzahlung ausschliesslich von uns.

  • Wir bezahlen monatlich.
    Du wirst monatlich für alle Einsätze, die vom Einsatzbetrieb bestätigt wurden, bezahlt. Auf deiner Lohnabrechnung ist der betreffende Zeitraum als Gesamtperiode ausgewiesen.

  • Wir zahlen am 5. Arbeitstag des Folgemonats.
    Hier findest du weitere relevante Infos zum Auszahlungszeitpunkt deines Lohns.

  • Wir verschicken deine Lohnabrechnung monatlich per Mail.
    Du kannst deine bisherigen Lohnabrechnungen aber auch jederzeit in der Coople Job App über das Profilmenü unter Lohnabrechnungen einsehen.

Schauen wir uns nun die Lohnabrechnung etwas genauer an:

  1. Pro Zeile siehst du deine geleistete Schicht sowie deine Zuschläge (z.B. Sonntagsarbeit, Nachtzuschläge). In den Spalten sind die im Stundenlohn enthaltenen Ferien- und Feiertagsentschädigungen sowie der 13. Monatslohn einzeln aufgeführt.

  2. Bruttolohn: Dieser Betrag ist die Lohnsumme all deiner Einsätze im entsprechenden Monat. Pro Einsatz wird jeweils die Anzahl Arbeitsstunden mit dem Ansatz des Stundenlohnes multipliziert. Wichtig: Der Bruttolohn entspricht dem Stundenlohn, der dir in der Coople Job App für jeden Einsatz angezeigt wird. Er beinhaltet auch die gesetzlichen Zuschläge für Ferien, Feiertage und den Anteil des 13. Monatslohns.

  3. Abzüge und Beiträge: Hier findest Du alle Sozialversicherungsabzüge, welche gemäss dem Schweizer Gesetz von deinem Bruttolohn abgezogen werden:

    • deine Altersvorsorge (AHV, BVG)

    • die Arbeitslosenversicherung (ALV1 oder ALV2)

    • und die Unfall- und Krankenversicherung (NBU, KTG)

    Gemäss der Sozialversicherungsanstalt (SVA) werden Nebenbeschäftigungen bis zu einem Jahresverdienst von CHF 2300.– (AHV und ALV) nicht abgerechnet. Die notwendigen Abzüge wurden dennoch vorgenommen, da wir erst am Ende des Jahres abschätzen können, ob diese Grenze überschritten wird. Sollte diese Schwelle im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten nicht überschritten werden, erhalten Sie den entsprechenden Betrag nach der Endabrechnung Ende des Jahres zurück.

    Wichtig: Du siehst es zwar auf deiner Lohnabrechnung nicht, aber wir leisten als dein gesetzlicher Arbeitgeber natürlich auch unseren Beitrag an deine Sozialversicherungen. Für AHV, BVG, KTG und ALV werden die Beiträge zu 50% vom Arbeitgeber geleistet.

    Im Weiteren siehst du den GAV-Beitrag. Dieser Beitrag fliesst u.a. in den Weiterbildungsfonds temptraining. Wenn du demnächst eine Weiterbildung starten möchtest, lohnt es sich, deinen Anspruch auf Unterstützungsgelder von temptraining zu prüfen.

  4. Nettolohn: Dieser Betrag setzt sich aus dem Bruttolohn, abzüglich (minus) dem Total der Abzüge zusammen.

  5. Rundung: Sollte dein Nettolohn eine unmögliche Dezimalstelle haben (z.B. 3 Rappen), wird der Betrag entsprechend auf- oder abgerundet.

  6. Bezahlter Betrag: Diesen Betrag zahlen wir dir gemäss den Zahlungsangaben, die du in deinem Coopler Profil hinterlegt hast, aus. Er entspricht deinem Coople Monatslohn.

Weitere Informationen findest Du in unserem Help Center.

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