In deinem Brutto-Stundenlohn ist ein gewisser Prozentsatz als Ferienentschädigung enthalten und wird bei einmaligen Kurzeinsätzen direkt ausbezahlt. Wenn deine Einsätze jedoch von längerer Dauer sind, wird die Ferienentschädigung zurückgestellt und erst später nach effektivem Ferienbezug ausbezahlt. In diesem Artikel erklären wir dir, welche Gründe dafür vorliegen können und wann eine Rückstellung erforderlich ist. In diesem Artikel wird erklärt, wie du dein Feriengeld, das zurückgestellt wurde, beziehen kannst.
Warum wird eine Ferienrückstellung vorgenommen?
Ferien dienen zur Erholung und dürfen gemäss Art. 329d Abs. 2 OR während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses nicht in Geldleistung abgegolten werden. Dieses Abgeltungsverbot ist absolut zwingend, ausser bei Austritt.
Gemäss GAV Personalverleih Art. 13 darf die Auszahlung des Feriengeldes für maximal dreimonatige, einmalige Arbeitsverhältnisse direkt mit dem Lohn erfolgen.
Wann kommt die Ferienrückstellung bei Coople zur Anwendung?
Die Ferienrückstellung tritt bei Coople in folgenden Fällen in Kraft:
1. Geplanter Einsatz länger als 12 Wochen
Wenn ein Arbeitseinsatz in einem oder mehreren Einsatzbetrieben (unabhängig vom Einsatzort oder Subunternehmen) von Anfang an für die Dauer von mehr als 12 Wochen vereinbart wird, wird die Ferienrückstellung ab der ersten Schicht angewendet. Dies bedeutet, dass der Anteil der Ferienentschädigung pro Schicht auf einem persönlichen Ferienkonto gutgeschrieben wird.
Beispiel 1:
Du arbeitest als Chauffeur für den Einsatzbetrieb «Panda Express», wobei die Einsatzorte zwischen Dietikon, Horgen, Uster und Zürich variieren. Die Einsätze finden vom 1. März 2025 bis 30. Juni 2025 statt, also über einen Zeitraum von 4 Monaten. Für diesen Zeitraum wird dein Feriengeld zurückgestellt und erst ausgezahlt, wenn du deine Ferien beanspruchst.
2. Mehrere Kurzeinsätze mit einer Gesamtdauer von über 12 Wochen
Wenn du mehrere Kurzeinsätze in einem oder mehreren Einsatzbetrieben (ungeachtet des Einsatzorts oder des Subunternehmens) geleistet hast und die Unterbrechung zwischen diesen Einsätzen jeweils maximal 7 Kalendertage beträgt, wird die Ferienrückstellung ab der ersten Schicht nach Ablauf der 12 Wochen angewendet. Auch hier wird der Anteil der Ferienentschädigung pro Schicht auf dem Ferienkonto gutgeschrieben.
Beispiel 2:
Du arbeitest zunächst als Chauffeur für den Einsatzbetrieb «Panda Express» vom 1. März 2025 bis 31. März 2025. Anschliessend arbeitest du vom 7. April 2025 bis 25. April 2025 bei «X Food Delivery» als Food-Lieferant. Zwischen dem 30. April 2025 und 1. Mai 2025 hilfst du als Umzugshelfer bei der «Z Umzüge AG» aus und am 3. und 4. Mai 2025 bist du als Logistiker bei einem Event tätig. Vom 9. Mai 2025 bis 30. Mai 2025 arbeitest du wieder als Chauffeur bei «Panda Express». Da die Gesamtdauer aller Einsätze länger als 12 Wochen beträgt und die Unterbrechungen jeweils maximal 7 Kalendertage betragen, wird ab der ersten Schicht nach Ablauf der 12 Wochen (in diesem Fall ab dem 26. Mai 2024) dein Feriengeld zurückgestellt und nicht mehr direkt mit dem Lohn ausbezahlt.
Ferienrückstellung: Wichtige Hinweise
Die Berechnung der 12 Wochen erfolgt auf Basis von Kalendertagen (Montag bis Sonntag). Eine Woche entspricht 7 Kalendertagen.
❶ Pro Schicht wird die im Brutto-Stundenlohn enthaltene Ferienentschädigung separat ausgewiesen.
❷ Sollte eine Ferienrückstellung zur Anwendung kommen, wird diese ebenfalls separat aufgeführt. ❸ Der Betrag wird auf dem Ferienkonto gutgeschrieben und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Wenn pro Schicht keine Ferienrückstellung ❷ angezeigt wird, wurde für diese Schicht keine Ferienrückstellung vorgenommen. Das bedeutet, dass das Feriengeld mit dem Brutto-Stundenlohn direkt ausbezahlt wurde.
Das angesammelte Feriengeld ❹ bleibt auf dem Ferienkonto, bis du einen Antrag auf Ferienauszahlung stellst.
Wo kann ich mein Ferienguthaben einsehen?
Am Ende der Lohnabrechnung findest du eine Übersicht deines Ferienkontos sowie dein verbleibendes Ferienguthaben.
Wird dieser Abschnitt auf deiner Lohnabrechnung nicht aufgeführt, bedeutet dies, dass in deinem Fall keine Ferienrückstellung vorgenommen wurde. Deine Ferienentschädigung wurde direkt mit dem Brutto-Stundenlohn ausbezahlt.
Ist Feriengeld sozialversicherungs- und steuerpflichtig?
Ja, das Feriengeld ist sowohl sozialversicherungs- als auch steuerpflichtig. Das bedeutet, dass unabhängig davon, ob das Feriengeld sofort oder später ausgezahlt wird, es immer den gesetzlichen Abzügen unterliegt und versteuert werden muss.
Das Feriengeld wird als Bestandteil des Bruttoeinkommens betrachtet und unterliegt daher den gleichen Sozialversicherungsabzügen wie der normale Lohn. Dazu gehören:
AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung)
ALV (Arbeitslosenversicherung)
BVG (Berufliche Vorsorge, wenn das Einkommen die BVG-Eintrittsschwelle überschreitet)
NBU (Nichtberufsunfallversicherung)
KTG (Krankentaggeldversicherung)
GAV-Beitrag
Das Feriengeld unterliegt der Einkommenssteuer. Es wird zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet und mit dem entsprechenden Steuersatz besteuert.
Was passiert mit meinem Ferienguthaben, wenn ich keine Ferien beziehe?
Dein Feriengeld bleibt auf deinem Ferienkonto, bis du die Ferientage tatsächlich in Anspruch nimmst. Ausnahmen sind:
Einsatzende
Wenn dein Einsatz beendet ist und nach zwei aufeinanderfolgenden Wochen (14 Kalendertagen) keine weiteren geplanten oder bestätigten Schichten folgen, wird das angesammelte Feriengeld automatisch mit dem nächsten Lohnlauf ausbezahlt, auch ohne einen Ferienantrag. Der Ferienzähler startet erneut, sobald ein neues Arbeitsverhältnis beginnt.
Jahresende
Nicht bezogene Ferientage sollten im Idealfall innerhalb des laufenden Anstellungsverhältnisses genommen werden. Falls du am Jahresende noch Rest-Ferienguthaben hast, wird dein Ferienkonto per Ende Dezember aufgelöst und das verbleibende Guthaben ausbezahlt. Der Ferienzähler beginnt am 01.01. des neuen Jahres erneut.
Was passiert mit der Ferienrückstellung während Krankheit oder Unfall?
Der Ferienzähler läuft während der Lohnfortzahlung weiter. Hast du während der Krankheit oder des Unfalls Anspruch auf Taggelder von der Versicherung, ist das Feriengeld bereits im Taggeld enthalten. In diesem Fall wird das Feriengeld nicht separat ausgewiesen oder zurückgestellt.
Während eines Krankheitsausfalls wird keine Lohnfortzahlung während den ersten beiden Tagen (Karenztage) geleistet. Da Karenztage in der Regel eine Phase ohne Lohnzahlung sind, kann für diese Tage auch kein Feriengeld bezogen werden. Die Voraussetzungen für Auszahlung der Ferien werden in diesem Artikel definiert.
Beispiel Krankheit:
Du bist vom 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025 bei «Panda Express» in Zürich als Chauffeur im Einsatz. Leider erkrankst du am 26. Februar 2025 und fällst mit vorliegendem Arztzeugnis bis 28. Februar 2025 aus. Der Zähler läuft während deiner Abwesenheit weiter, da du bis zum Einsatzende oder bis zur Kündigung noch beim Einsatzbetrieb angestellt bist. Für den Ausfall erhältst du ab dem 3. Krankheitstag (28. Februar 2025) eine Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung dauert maximal 30 Tage (inkl. zwei Karenztage). Sollte die Krankheit länger andauern, wird der Lohnausfall durch das Krankentaggeld abgedeckt. Für das Krankentaggeld wird keine Ferienrückstellung vorgenommen, da diese Entschädigung bereits in der Berechnung der Versicherung enthalten ist.
Beispiel Unfall:
Gleiche Anstellung wie oben. Beim Beladen des Fahrzeugs fällt dir am 2. April 2025 eine Kiste auf den rechten Fuss. Wegen der Quetschung am Mittelfuss musst du eine Fussstütze für eine Woche tragen und kannst bis zum 11. April 2025 nicht Auto fahren. Für diesen Unfall erhältst du für die ersten zwei Tage (Wartefrist) eine Lohnfortzahlung und ab dem 3. Tag nach dem Unfall ein Taggeld von der Unfallversicherung. Für das Unfalltaggeld wird keine Ferienrückstellung vorgenommen, da diese Entschädigung bereits in der Berechnung der Versicherung enthalten ist.
Ich habe Ferien und werde krank oder habe einen Unfall. Was passiert mit meinem Feriengeld?
Ferien dienen zu deiner Erholung. Wenn du während deiner Ferien krank wirst oder einen Unfall hast und dadurch der Erholungszweck nicht erreicht wird, wird für diese Tage das Feriengeld wieder auf deinem Ferienkonto gutgeschrieben. Voraussetzung dafür ist, dass ein Arzt eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Sobald du wieder gesund und erholungsfähig bist, kannst du deine Ferien nachholen/dein Feriengeld beziehen.
Wenn dein Arzt schriftlich bestätigt, dass du trotz Krankheit oder Unfall ferienfähig bist, erhältst du dein Feriengeld. In diesem Fall wird die Lohnfortzahlung und das Taggeld für die entsprechenden Tage eingestellt, und wir informieren die Versicherung darüber.
Was passiert mit meinem Feriengeld bei einer Lohnpfändung?
Bei einer Lohnpfändung wird ein Teil des Einkommens des Schuldners gepfändet, um die Schulden zu begleichen. Hierbei wird das Existenzminimum des Schuldners berücksichtigt, das von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein kann. Alles, was über dieses Existenzminimum hinausgeht, kann gepfändet werden. Wird Feriengeld während einer Lohnpfändung ausbezahlt, so wird es als Einkommen behandelt und kann ebenfalls gepfändet werden, sofern es über das Existenzminimum hinausgeht.