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Eine Schicht stornieren

Manchmal ändern sich Pläne und Sie müssen eine bereits besetzte Schicht stornieren. Wie Sie das tun – und ob Kosten anfallen – hängt davon ab, ob es sich um einen Coopler oder um eine interne Mitarbeitende handelt.

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Verfasst von Carla

⚠️ Dieser Artikel bezieht sich auf die neue Version der Plattform ⚠️
Wenn Sie die alte Version der Plattform nutzen, finden Sie die passenden Artikel hier.

Video - Mitarbeitende stornieren


Die Schicht eines Coopler stornieren

Sie können einen Coopler direkt auf der Plattform aus einer Schicht stornieren:

  1. Gehen Sie zur Schicht, klicken Sie auf die drei Punkte daneben und wählen Sie Absagen.

  2. Wählen Sie in der Schichtübersicht die Schichten aus, die Sie stornieren möchten, und klicken Sie auf "x Schicht(en) absagen".

  3. Sie sehen eine Übersichtsseite zur Stornierung. Stornieren Sie ausserhalb der Kündigungsfrist, hat der Coopler weiterhin Anspruch auf Bezahlung dieser Schichten. Die Plattform fasst hier die Stornierungskosten zusammen (falls vorhanden).

  4. Geben Sie den Grund für die Absage an.

  5. Klicken Sie auf "x Schicht(en) absagen".

Eine normale Stornierungsanfrage wird automatisch von der Plattform bearbeitet, und Sie erhalten eine Stornierungsbestätigung. Haben Sie als Grund Fehlverhalten angegeben, prüft der Coople-Kundenservice den Fall zunächst, bevor die Stornierung bearbeitet wird, und informiert Sie anschliessend über das Ergebnis.


Wann Ihre Stornierung wirksam wird

Stornieren Sie bis 16:00 Uhr von Montag bis Samstag, wird die Stornierung ab dem nächsten Arbeitstag wirksam – das heisst, die Kündigungsfrist beginnt am nächsten Arbeitstag. Reichen Sie die Stornierung nach 16:00 Uhr ein, wird sie einen Arbeitstag später wirksam. Das gilt unabhängig vom Grund gleichermassen – egal ob die Stornierung vollautomatisch abgewickelt wird oder eine manuelle Prüfung durch Coople erfordert (zum Beispiel bei Fehlverhalten).

  • Beispiel 1: Damit eine Kündigung an einem Freitag wirksam wird, müssen Sie die Schicht 3 Arbeitstage vorher auf der Plattform stornieren, also spätestens am Dienstag um 16:00 Uhr.

  • Beispiel 2: Damit eine Kündigung an einem Dienstag wirksam wird, müssen Sie die Schicht 3 Arbeitstage vorher auf der Plattform stornieren, also spätestens am Freitag der Vorwoche um 16:00 Uhr. Die 2 vollen Arbeitstage sind in diesem Fall Samstag und Montag.


Die Schicht einer internen Mitarbeitenden stornieren

Für Ihre eigenen internen Mitarbeitenden entfernen Sie diese einfach aus der Schicht im Planer. Es gibt keine Stornierungsanfrage, keine Gebühr und keine Auswirkung auf das Anstellungsverhältnis – die Person wird lediglich aus dieser Schicht genommen.


Ein Angebot zurückziehen

Haben Sie jemandem eine Schicht nur angeboten und die Person hat noch nicht angenommen, ziehen Sie stattdessen das Angebot zurück. Da nichts bestätigt wurde, fallen keine Kosten an.


Kündigungsfristen und Kosten

Stornierungen richten sich nach den Kündigungsfristen des GAV Personalverleih, abhängig davon, wie lange der Einsatz bereits läuft:

  • In den ersten 3 Monaten: 2 volle Arbeitstage (in der Regel Montag bis Samstag)

  • Vom 4. bis einschliesslich 6. Monat: 7 Kalendertage

  • Ab dem 7. Monat: 1 Monat, auf denselben Tag des Folgemonats

Stornieren Sie eine Schicht später, als die Kündigungsfrist erlaubt, bleibt der Lohn für die Kündigungsfrist geschuldet. Bei der Stornierung zeigt Ihnen die Plattform die geltenden Stornierungskosten, bevor Sie bestätigen – so gibt es keine Überraschungen.


Was mit der Schicht passiert

Wurde der Coopler aus einer offenen Schicht heraus eingeplant, öffnet sich diese Schicht nach der Stornierung automatisch wieder, sodass Sie einen Ersatz finden und aus neuen Bewerbungen anstellen können. Wurde die Person direkt eingeplant (nicht über eine offene Schicht), öffnet sich nichts wieder, und es findet keine Ersatzsuche statt.

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