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Wie setzen sich Ihre Kosten zusammen?

In diesem Artikel erklären wir, wie sich die Kosten Ihrer Schichten berechnen, damit Sie jederzeit wissen, wofür Sie bezahlen.

Verfasst von Tamara

⚠️ Dieser Artikel gilt für die neue Version der Plattform. ⚠️

Wenn Sie Coople Classic nutzen, finden Sie die passenden Artikel hier.

Was sich geändert hat

Bisher wurden die Kosten als ein einziger Faktor auf den Lohn dargestellt. Neu werden sie in zwei Teilen ausgewiesen: Lohnkosten und Coople-Gebühr. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Coople als rechtlicher Arbeitgeber Ihrer Mitarbeitenden bezahlt, erscheinen als eigene Zeile innerhalb der Lohnkosten, statt in der Coople-Gebühr enthalten zu sein.

Ihre Gesamtkosten bleiben unverändert, ebenso Ihre Vereinbarung und Ihre Tarife.

Coople bietet Ihnen volle Kostentransparenz. Sie sehen bereits bei der Planung, was eine Schicht kostet und woraus sich diese Kosten zusammensetzen. Öffnen Sie die Kostenaufschlüsselung einer Schicht, eines Tages oder einer Woche – jeder Betrag wird erklärt.

Ihre Gesamtkosten bestehen aus zwei Teilen:

Gesamtkosten (exkl. MwSt.) = Lohnkosten + Coople-Gebühr

  • Lohnkosten sind das, was jeder Arbeitgeber bezahlt, damit die Arbeit erledigt wird: den Lohn, allfällige Zuschläge und die gesetzlich geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge auf diesem Lohn. Diese Kosten tragen Sie bei jedem Personalmodell, auch wenn Sie selbst Personal anstellen.

  • Coople-Gebühr ist das, was Sie Coople für die Dienstleistung bezahlen: die Suche und Vermittlung passender Mitarbeitender sowie Lohnabrechnung, HR-Administration und Plattform.

Nachfolgend wird jeder Teil erklärt, am Ende folgt ein Rechenbeispiel. Alle Beträge im Produkt werden exklusive MwSt. angezeigt.


1. Lohnkosten

Die Kosten der Arbeit selbst. Sie bestehen aus drei Komponenten: Bruttolohn, Zuschläge und Sozialversicherungen.

Bruttolohn

Der Brutto-Stundenlohn setzt sich aus dem Grundlohn und den Lohnbestandteilen zusammen, die gesetzlich und gemäss anwendbarem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geschuldet sind:

  • Grundlohn: Der Stundenlohn gemäss anwendbarem GAV. Er hängt von der Berufsbezeichnung, der Lohnklasse und dem Arbeitsort ab.

  • Feiertagsentschädigung: Anteilige Entschädigung für gesetzliche Feiertage. Der Satz hängt vom GAV ab (zum Beispiel 3,2% beim GAV Personalverleih, 2,27% beim L-GAV).

  • Ferienentschädigung: Anteilige Entschädigung für den Ferienanspruch. Beim GAV Personalverleih beträgt sie 8,33% (für Mitarbeitende von 20 bis 49 Jahren) bzw. 10,6% (unter 20 oder über 50 Jahre); beim L-GAV einheitlich 10,65%.

  • 13. Monatslohn: Anteilige Entschädigung für den 13. Monatslohn, zu 8,33%.

Bruttolohn = Grundlohn + Feiertagsentschädigung + Ferienentschädigung + 13. Monatslohn

Öffnen Sie die Zeile Bruttolohn in der Aufschlüsselung, um diese vier Komponenten mit ihren Sätzen und Beträgen zu sehen.

Beispiel pro Stunde (GAV Personalverleih):

Grundlohn

CHF 22.39

+ Feiertagsentschädigung (3,2%)

CHF 0.72

+ Ferienentschädigung (8,33%)

CHF 1.92

+ 13. Monatslohn (8,33%)

CHF 2.09

= Bruttolohn pro Stunde

CHF 27.12

Die Zusammensetzung des Brutto-Stundenlohns hängt vom anwendbaren GAV ab und kann variieren. Betriebliche Regelungen und GAV-Bestimmungen zu Schichtarbeit und regelmässiger Sonntagsarbeit können eigene Lohnzuschläge vorsehen; diese gelten auch für das von Coople verliehene Personal. Bitte informieren Sie uns, wenn in Ihrem Betrieb abweichende Regelungen gelten.

Was sind Gesamtarbeitsverträge (GAV)?

In der Schweiz unterstehen viele Branchen und Berufe Gesamtarbeitsverträgen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Diese regeln Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Zuschläge und Ferienanspruch. Coople ermittelt den anwendbaren GAV und berechnet alle Kosten entsprechend. Aktuell unterstützen wir den GAV Personalverleih und den L-GAV (Gastgewerbe); weitere können mit der Zeit dazukommen. Die Plattform stellt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sicher und führt Sie beim Festlegen eines Lohns zu einem zulässigen Betrag.

Zuschläge

Zuschläge fallen an, wenn eine Schicht in bestimmte Zeitfenster fällt oder Arbeitszeitlimiten überschreitet. Welche gelten, hängt vom GAV ab. Pro Zeitabschnitt wird jeweils nur der höchste anwendbare Zuschlag verrechnet.

Beim GAV Personalverleih:

  • Nachtarbeit (25%): gesetzliche Nachtstunden, in der Regel 23:00 bis 06:00 Uhr. Kann je nach betrieblicher Regelung variieren.

  • Sonntagsarbeit (50%): Arbeit zwischen Samstag 23:00 und Sonntag 23:00 Uhr.

  • Feiertage (50%): Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.

  • Überzeit (25%): mehr als 9,5 Std. pro Tag oder 45 Std. pro Woche.

Beim L-GAV (Gastgewerbe):

  • Nachtarbeit (25%): gesetzliche Nachtstunden, in der Regel 23:00 bis 06:00 Uhr.

  • Überzeit (25%): mehr als 12 Std. pro Tag oder 50 Std. pro Woche.

Beim L-GAV gibt es keinen Sonntags- oder Feiertagszuschlag.

Jeder Prozentsatz wird auf der Lohnbasis berechnet, die der anwendbare GAV festlegt – das ist nicht immer der volle Bruttolohn. Beim GAV Personalverleih ist es der Grundlohn plus 13. Monatslohn, beim L-GAV der Bruttolohn.

Öffnen Sie die Zeile Zuschläge, um jeden Zuschlag mit seinem Satz und der Anzahl betroffener Stunden zu sehen. Hat eine Schicht keine Zuschläge, wird die Zeile nicht angezeigt.

Sozialversicherungen

Als rechtlicher Arbeitgeber Ihrer Mitarbeitenden bezahlt Coople die gesetzlich geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge auf dem Gesamtlohn: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung (ALV), AHV-Verwaltungskosten, Familienausgleichskasse (FAK), GAV-Beitrag, Unfallversicherung (UVG) und berufliche Vorsorge (BVG). Coople übernimmt zudem die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall sowie Weiterbildungen für anspruchsberechtigte Mitarbeitende.

Sozialversicherungen werden als Pauschalsatz auf dem Lohn (Bruttolohn plus Zuschläge) verrechnet. Der Satz ist für alle GAV und Mitarbeitendentypen gleich.

Diese Kosten trägt jeder Arbeitgeber bei jedem Personalmodell – es handelt sich nicht um eine Coople-Gebühr. Sie werden transparent innerhalb der Lohnkosten ausgewiesen.


2. Coople-Gebühr

Das, was Sie Coople für die Dienstleistung bezahlen. Sie ist in zwei Zeilen aufgeteilt, damit Sie sehen, was jede abdeckt:

  • Coople Pool Nutzung: Zugang zum grössten Pool flexibler Arbeitskräfte der Schweiz, von der Plattform geprüft und passend zu Ihren Schichten vermittelt.

  • HR-Administration & Software: Die Plattform sowie die Administration, die sie Ihnen abnimmt: Verträge, Arbeitsbewilligungen, Zeiterfassung, Lohnabrechnung, Versicherungen und Rechnungsstellung.

Beide werden als Anteil der Lohnkosten ausgewiesen. Die Höhe hängt vom Mitarbeitenden-Pool und vom anwendbaren GAV ab:

Mitarbeitendentyp

Coople Pool Nutzung

HR-Administration & Software

Personalverleih (GAV Personalverleih)

9%

16%

Personalverleih (L-GAV)

9%

12%

Payrolling

0%

16% (GAV Personalverleih) / 12% (L-GAV)

Personalplanung (interne Mitarbeitende)

0%

0%

Dies sind unsere Standardsätze. Die mit Ihrer Organisation vereinbarten Sätze können abweichen. Die auf der Plattform angezeigten Beträge sind der Einfachheit halber gerundet. Ihre spezifischen Sätze finden Sie unter Organisationseinstellungen → Organisation.

Payrolling-Mitarbeitende, die Sie selbst bei Coople registrieren, verursachen keine Gebühr für die Coople Pool Nutzung: Sie bringen die Person mit und bezahlen daher nur für die HR-Administration und die Plattform. Interne Mitarbeitende, die Sie in Coople einplanen, verursachen keinerlei Kosten.


3. Spesen

Um Spesen zu erfassen, aktivieren Sie die Funktion unter Organisationseinstellungen → Arbeitsbereiche.

Zulagen, Abzüge und Rückerstattungen, die für die Schicht oder den Zeitraum vereinbart wurden: Reise, Verpflegung, Material und Ähnliches. Öffnen Sie die Gruppe, um pro Position eine Zeile zu sehen. Beträge, die Ihre Kosten reduzieren, werden mit einem Minus angezeigt, zum Beispiel «−CHF 40.00».

Auf Spesen fällt keine Coople-Gebühr an. Sie werden zum Selbstkostenpreis auf Ihre Rechnung übertragen.

Fallen Spesen an, werden sie zusätzlich zu Lohnkosten und Coople-Gebühr zu Ihren Gesamtkosten addiert. Gibt es keine, wird die Gruppe in der Aufschlüsselung nicht angezeigt.


4. Gesamtkosten (exkl. MwSt.)

Beispiel pro Stunde (GAV Personalverleih, externer Coopler, keine Zuschläge):

Bruttolohn

CHF 27.12

Sozialversicherungen

CHF 4.07

= Lohnkosten

CHF 31.19

Coople Pool Nutzung (9% der Lohnkosten)

CHF 2.73

HR-Administration & Software (16% der Lohnkosten)

CHF 4.86

= Coople-Gebühr

CHF 7.59

Gesamtkosten pro Stunde (exkl. MwSt.)

CHF 38.78

Die Beträge variieren je nach GAV, Mitarbeitendentyp, Lohnklasse und Schichtzeiten.


Warum sehe ich manchmal eine Kostenspanne?

Bei noch offenen Schichten hängen die Kosten davon ab, wer sie besetzt – insbesondere von der Qualifikation und dem Lohn der Person. Die Aufschlüsselung zeigt dann eine Spanne von den tiefst- bis zu den höchstmöglichen Kosten. Die Spanne wird enger, sobald Schichten zugewiesen werden, und wird zu einem einzigen Betrag, sobald alle Schichten besetzt sind.

Die Spanne deckt die geplanten Stunden ab. Dauert eine Schicht länger, verursachen die zusätzlichen Stunden weitere Kosten, und Stunden, die gemäss anwendbarem GAV in ein Zuschlagsfenster fallen, werden mit einem Zuschlag verrechnet.

  • Min. sind die tiefstmöglichen Kosten: wenn jede offene Schicht mit der günstigsten geeigneten Person zum tiefsten zutreffenden Lohn und Pool-Typ besetzt wird.

  • Max. sind die höchstmöglichen Kosten: wenn jede offene Schicht mit einer qualifizierten externen Person zum höchsten zulässigen Lohn besetzt wird, zuzüglich allfälliger Zuschläge.

Was beeinflusst die Kosten Ihrer Schichten?

  • Funktion, Qualifikation und Lohnklasse: Sie bestimmen den Mindestlohn gemäss GAV.

  • Alter der Mitarbeitenden: Beeinflusst die Ferienentschädigung beim GAV Personalverleih. Gut zu wissen: Für offene Schichten wird standardmässig ein Alter von 25 Jahren angenommen – deshalb können sich die Kosten ändern, sobald jemand zugewiesen wird.

  • Schichtzeiten: Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Überzeitstunden können je nach GAV Zuschläge auslösen.

  • Überzeit: Fällt an, wenn tägliche oder wöchentliche Limiten überschritten werden.

  • Mitarbeitenden-Pool: Für externe, Payrolling- und interne Mitarbeitende gelten unterschiedliche Coople-Gebühren.

  • Besetzung: Eine Schicht, die nicht mit einer Person besetzt ist, verursacht keine Kosten, sofern keine Stornierung ausserhalb der Stornierungsfrist erfolgt ist.

Fragen?

Wenn Sie Fragen zu einer bestimmten Kostenaufschlüsselung haben oder dazu, welcher Mindestlohn für eine Schicht gilt, wenden Sie sich an den Coople Support. Wir sagen Ihnen, welcher GAV gilt und wie die Beträge berechnet wurden.

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