Bei Erkrankung ist sofort Coople und der Einsatzbetrieb zu informieren. Für jede krankheitsbedingte Abwesenheit (bereits ab dem 1. Abwesenheitstag) ist bei Coople ein Arztzeugnis einzureichen. Das Arztzeugnis muss dabei spätestens 3 Tage nach dem 1. Abwesenheitstag ausgestellt worden sein. Ansonsten gilt der Tag, an dem dieses Zeugnis ausgestellt wurde, als erster Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit.
Vorgehen:
Storniere deinen Einsatz in der Coople Jobs App, und gib als Grund «Krankheit» an. Hier erfährst du, wie du einen Einsatz stornieren kannst.
Sobald du deinen Einsatz in der App storniert hast, wird eine Ersatzsuche nach anderen flexiblen Arbeitnehmenden gestartet. Zusätzlich wird der Einsatzbetrieb über deine Abwesenheit informiert.
Wann muss ich ein Arztzeugnis vorlegen?
Wenn du weniger als 3 Tage vor Beginn des Einsatzes absagst, kann es sein, dass du Strikes erhältst oder dein Profil gesperrt wird. Um Widerspruch einzulegen, muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.
Wenn du während einem Einsatz krank wirst, hast du unter Umständen Anspruch auf Krankentaggeld. Hier erfährst du, wann du Anspruch hast und wie du deinen Anspruch geltend machst. Um Ansprüche geltend zu machen, brauchen wir auf jeden Fall ein Arztzeugnis.
Wichtig: Alle Arztzeugnisse müssen bei einem persönlichen Arztbesuch ausgestellt werden. Bescheinigungen nach telefonischen Sprechstunden werden von der Versicherung nicht akzeptiert. Das Arztzeugnis muss deine Krankheit ab dem ersten Ausfalltag bescheinigen.
Bitte beachte, dass wir bei Fälschung von Arztzeugnissen ausnahmslos Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstatten werden.
Wir wünschen dir gute Gesundheit!