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Wie ist meine Krankentaggeldversicherung (KTG) bei Coople geregelt?
Wie ist meine Krankentaggeldversicherung (KTG) bei Coople geregelt?

Erfahre hier, wann du Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit hast.

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Verfasst von Jenny Petrini
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Bei Erkrankung ist sofort Coople und der Einsatzbetrieb zu informieren. Für jede krankheitsbedingte Abwesenheit (bereits ab dem 1. Abwesenheitstag) ist bei Coople ein Arztzeugnis einzureichen. Das Arztzeugnis muss dabei spätestens 3 Tage nach dem 1. Abwesenheitstag ausgestellt worden sein. Ansonsten gilt der Tag, an dem dieses Zeugnis ausgestellt wurde, als erster Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit.

Falls du uns noch nicht mitgeteilt hast, dass du wegen Krankheit nicht zu einem Einsatz kommen kannst, tu dies bitte umgehend. Wie das geht, liest du hier.


Ein zentrales Recht aus dem «GAV Personalverleih» ist der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. In diesem Artikel erklären wir dir, wie die Leistungen im Falle von Krankheit geregelt sind, und was du unternehmen musst, um einen Anspruch geltend zu machen.


Wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Falls du während eines Einsatzes krank wirst, so besteht ein Anspruch auf Lohnausfallentschädigung. Alle Arbeitnehmenden, die keine AHV-Rente beziehen, sind obligatorisch für ein Krankentaggeld versichert. Coople hat dafür eine entsprechende Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Arbeitnehmende beteiligen sich mit Lohnbeiträgen an den Kosten dieser Versicherung, darum werden dir jeweils auf der Lohnabrechnung Beiträge für die Krankentaggeldversicherung (KTG) abgezogen (Prämienanteil des Arbeitnehmers: maximal 50%). Mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters endet der Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz für Lohnfortzahlung bei Krankheit beginnt am ersten Einsatztag und endet nach Abschluss des letzten Einsatztags. Diese Daten sind in deinem Einsatzvertrag aufgeführt. Es besteht also nur Anspruch, wenn die Arbeitsunfähigkeit während dieses Zeitraums begonnen hat.


Wie sind die Leistungen? Wie lange habe ich Anspruch?

Der Anspruch beträgt 80% des durchschnittlichen Lohnes, sofern die Arbeitsverhinderung mindestens 25% beträgt. Der durchschnittliche Lohn berechnet sich aus all deinen Coople-Einsätzen in den letzten 12 Monaten. Wichtig ist, dass der Anspruch erst nach Ablauf einer Wartefrist von 2 Tagen entsteht, d.h. falls du nur einen oder zwei Tage krank warst, besteht kein Anspruch. Dies sind die sogenannten Karenztage.

Nach Ablauf der Wartefrist von zwei Tagen entsteht folgender Anspruch:

  • Für Arbeitnehmende, die in Einsatzbetrieben tätig sind, in welchen ein ave GAV (allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag) gültig ist; Geldwertleistungen von 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen.
    > Um herauszufinden, ob dein Einsatzbetrieb einem ave GAV untersteht, kannst du uns kontaktieren. Falls dein Einsatzbetrieb z.B. in der Gastronomie tätig ist, ist er dem «L-GAV Gastgewerbe» unterstellt, und der Anspruch auf KTG gilt folglich für 720 Tage innerhalb von 900 Tagen.

  • Für Arbeitnehmende, welche gemäss GAV Personalverleih BVG-pflichtig sind; Geldwertleistungen von 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen.
    > Um herauszufinden, ob du BVG-pflichtig bist, kannst du diesen Artikel konsultieren oder auf deiner Lohnabrechnung prüfen, ob dir BVG-Beiträge abgezogen wurden.

  • Für Arbeitnehmende, die weder in einem Einsatzbetrieb mit ave GAV tätig sind noch gemäss GAV Personalverleih BVG-pflichtig sind; Geldwertleistungen von 60 Tagen innerhalb von 360 Tagen.


Wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Um Lohnfortzahlung über die Coople Jobs App zu beantragen, gehe bitte wie folgt vor:

  1. Gehe in der App zu deinem Account.

  2. Klicke auf Lohnfortzahlung beantragen.

  3. Klicke dann auf Antrag auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.

  4. Fülle das Formular aus und füge die erforderlichen Dokumente bei.

  5. Sende den Antrag ab.

Damit wir deinen Anspruch prüfen und der Versicherung melden können, brauchen wir von dir unbedingt ein Arztzeugnis. Ohne Arztzeugnis können wir unserer Versicherung deinen Fall nicht melden.

Wichtige Hinweise zum Arztzeugnis:

Bitte lies dir diese Hinweise zum Arztzeugnis genau durch. Dies hilft uns, deine Anfrage schneller bearbeiten zu können.

  • Es besteht nur ein Anspruch, wenn die Krankheit während deines Einsatzes beginnt. Falls du schon vor dem Einsatz krank warst, besteht durch unsere Versicherung leider keine Deckung.

  • Bitte beachte, dass das Arztzeugnis bei einem persönlichen Arztbesuch und innert 3 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden muss. Ansonsten gilt der Tag, an dem dieses Zeugnis ausgestellt wurde, als erster Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit. Bescheinigungen nach telefonischen Sprechstunden werden von der Versicherung nicht akzeptiert.

  • Auf dem Arztzeugnis muss klar stehen, dass es sich um eine Krankheit handelt. Falls es sich um einen Unfall handelt, findest du die relevanten Infos hier. Das Arztzeugnis muss deine Krankheit ab dem ersten Ausfalltag bescheinigen.

  • Bitte beachte, dass wir bei Fälschung von Arztzeugnissen ausnahmslos Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstatten werden.

Unser Team wird den Anspruch nach Erhalt des Arztzeugnisses prüfen und bei unserer Versicherung anmelden. Wenn der Anspruch stattgegeben wird, erhältst du mit dem nächsten Lohn Krankentaggelder für die Dauer der Krankheit ausbezahlt.


Habe ich auch einen Anspruch, wenn ich nicht mehr mit Coople arbeite?

Der unter dem Coople Einsatzvertrag bestehende Versicherungsschutz gegen Lohnausfall infolge Krankheit endet mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Als Arbeitnehmer hast du das Recht, innert 90 Tagen nach Beendigung des letzten Einsatzvertrages den Versicherungsschutz mit einer Einzel-Krankentaggeldversicherung bei der GroupeMutuel weiterzuführen (die Kosten dafür trägst du selbst). Bei Interesse kontaktiere uns bitte per E-Mail und wir werden dir weitere Unterlagen dafür zustellen.

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