Untenstehend finden Sie die aktuell geltenden Mindestlöhne. Kantonale Mindestlöhne gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie über den Mindestlöhnen des GAV Personalverleih liegen. Dies ist im Kanton Genf der Fall (für ungelernte Arbeitnehmende).

Die in der Tabelle genannten Löhne beinhalten die Zuschläge gemäss GAV Personalverleih für Ferien (8.33% oder 10.60%, je nach Alter), Feiertage (3.20%) sowie den 13. Monatslohn (8.33%). Die detaillierte Übersicht aller Einzelbestandteile ist im Vertragstext des GAV Personalverleih 2021-2023 (Anhang 2) ersichtlich.

Die Definitionen der Lohnklassen (ungelernt, angelernt, gelernt) und der Lohngebiete (Normallohn, Hochlohn, Tessin) ergibt sich direkt aus dem GAV Personalverleih.


Stand: 2023

Mindestlöhne für Arbeitnehmende bis 19 Jahre und ab 50 Jahren

Stundenlohn inkl. Ferienzuschlag (10.60%, entspricht 25 Arbeitstagen), Feiertage (3.20%) und 13. Monatslohn (8.33%). In Anhang 2 des GAV Personalverleih ist die Berechnung dieser Zuschläge detailliert erklärt.

Normallohn

Hochlohn

Tessin

Alle anderen Kantone

Kantone ZH, BS, BL, GE, Agglomeration Bern, Arc Lémanique

Kanton Tessin

Ungelernt

24.63

25.99 (ZH, BS, BL, Agglomeration Bern, Arc Lémanique)

27.39 (Genf)

22.26
(ab 01.12.2022)

Angelernt

26.38

28.18

24.55

Gelernt

29.99

32.02

27.88

Mindestlöhne für Arbeitnehmende zwischen 20-49 Jahren

Stundenlohn inkl. Ferienzuschlag (8.33%, entspricht 20 Arbeitstagen), Feiertage (3.20%) und 13. Monatslohn (8.33%). In Anhang 2 des GAV Personalverleih ist die Berechnung dieser Zuschläge detailliert erklärt.

Normallohn

Hochlohn

Tessin

Alle anderen Kantone

Kantone ZH, BS, BL, GE, Agglomeration Bern, Arc Lémanique

Kanton Tessin

Ungelernt

24.12

25.46 (ZH, BS, BL, Agglomeration Bern, Arc Lémanique)

26.82 (Genf)

21.81
(ab 01.12.2022)

Angelernt

25.84

27.60

24.05

Gelernt

29.37

31.37

27.31

Hier finden Sie hier mehr Infos zum Thema empfohlener Lohn.

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