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Welches sind die Mindestlöhne, die dem L-GAV Gastgewerbe unterliegen?
Welches sind die Mindestlöhne, die dem L-GAV Gastgewerbe unterliegen?

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Mindestlöhne aufgrund des L-GAV Gastgewerbe gelten.

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Verfasst von Josh from Customer Service
Vor über 6 Monaten aktualisiert

Coople ist als Personalverleiher dem GAV Personalverleih unterstellt. Der GAV Personalverleih bestimmt, dass Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen von allgemeingültigen Gesamtarbeitsverträgen beachtet werden müssen. Der L-GAV des Gastgewerbes wurde vom Bundesrat für allgemeingültig erklärt, weshalb Coople und die Einsatzbetriebe, welche dem L-GAV Gastgewerbe unterstellt sind, diesen beachten müssen.

Unten finden Sie die aktuell geltenden Mindestlöhne des L-GAV Gastgewerbes. Kantonale Mindestlöhne gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie über den Mindestlöhnen dieses L-GAV liegen. Dies ist im Kanton Genf der Fall.

Die in der Tabelle genannten Löhne beinhalten die Zuschläge gemäss L-GAV Gastgewerbe für Ferien (10.65%, entspricht 25 Arbeitstagen), Feiertage (2.27%) sowie den 13. Monatslohn (8.33%). Die detaillierten Infos zu den Einzelbestandteilen sind im Vertragstext des L-GAV ersichtlich.


Mindestlöhne L-GAV Gastgewerbe

Stundenlohn inkl. Ferienzuschlag (10.65%, entspricht 25 Arbeitstagen), Feiertage (2.27%) und 13. Monatslohn (8.33%). Diese Prozentzahlen ergeben sich aus Art. 12 L-GAV (13. Monatslohn), Art. 17 L-GAV (Ferien) und dem L-GAV Kommentar zu Art. 18 (Feiertage).

Stand: 2024

Brutto-Stundenlohn

Ungelernt

(Mitarbeitende ohne Berufslehre, L-GAV Stufe Ia)

24.63

Genf: 27.46

Angelernt

(Mitarbeitende mit 2-jähriger beruflicher Grundbildung mit
eidg. Berufsattest (EBA) oder gleichwertiger Ausbildung, L-GAV Stufe II)

27.01

Genf: 27.46

Gelernt

(Mitarbeitende mit einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger Ausbildung, L-GAV Stufe IIIa)

30.05

Gelernt

(Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung
nach Art. 27 lit. a BBG, L-GAV Stufe IV)

35.12

Erfahren Sie hier mehr zum Thema empfohlener Lohn.

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