Zum Jahreswechsel ist es besonders wichtig, Schichten nicht jahresübergreifend zu planen, da sich die Mindestlöhne jährlich ändern können. Einige Kantone wie Tessin (ab Dezember) oder Genf (ab Januar) sehen zudem kantonale Mindestlohnanpassungen vor.
Auf der Coople Plattform sind die Mindestlöhne entsprechend hinterlegt, sodass bei der Einsatzplanung keine zu niedrigen Stundenlöhne erfasst werden können.
Vorgehen bei der Einsatzerstellung unter Berücksichtigung der Mindestlöhne:
Einsätze in der Region Tessin
Wenn Sie Einsätze in der Region Tessin planen, erstellen Sie bitte ab Dezember jeweils einen neuen Einsatz. So wird der ab diesem Zeitpunkt gültige Mindestlohn für den Kanton Tessin korrekt angewendet.
Einsätze über den Jahreswechsel (2024-2025)
Für Einsätze, die über das Jahr 2024 hinausreichen, trennen Sie die Planung bitte in zwei separate Einsätze. Geben Sie die Einsatzdaten für 2024 und 2025 jeweils getrennt an, um sicherzustellen, dass für jeden Zeitraum der entsprechende Mindestlohn berücksichtigt wird.
Einsätze ausschliesslich im Jahr 2025
Die ab 2025 geltenden Mindestlöhne werden automatisch angewendet.
Die aktuellen und neuen Mindestlöhne können Sie unter folgendem Link einsehen: Mindestlöhne GAV Personalverleih (P-GAV)