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Welche Ausweisdokumente benötigt Coople von mir?
Welche Ausweisdokumente benötigt Coople von mir?

In diesem Artikel erfährst du, welche Ausweisdokumente du hochladen musst und welche Bewilligungen bei Coople zugelassen sind.

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Verfasst von Tess Alschibaja
Vor über einer Woche aktualisiert

Bevor du deine Dokumente hochlädst, musst du in deinem Profil deine Nationalität auswählen. Bitte beachte, dass aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen keine minderjährigen CooplerInnen akzeptiert werden können.

Mit Schweizer Staatsbürgerschaft:

Wenn du die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, wirst du aufgefordert, die Vorder- und Rückseite deiner Identitätskarte oder deinen Reisepass in der App zu scannen. Diese Dokumente können bereits abgelaufen sein. Bitte beachte, dass es das originale Dokument sein muss, damit dein Profil bestätigt werden kann.

Stelle vor dem Scan sicher, dass die Aufnahmen frei von folgenden Eigenschaften sind, damit das System Veriff deine Dokumente prüfen kann:

  • abgeschnittene und unscharfe Bilder

  • sichtbarer Lichtblitz auf den Fotos

Ohne Schweizer Staatsbürgerschaft:

Falls du keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, wähle bitte zusätzlich zu deiner Nationalität ebenfalls die Art deiner Bewilligung sowie den Aufenthaltszweck aus. Diese Informationen findest du auf deiner Arbeits-/Niederlassungsbewilligung. Neben dieser benötigen wir zusätzlich deinem Reisepass oder deiner Identitätskarte. Du wirst aufgefordert, alle Seiten deiner benötigten Dokumente in der App zu scannen. Bitte beachte, dass es originale Dokumente sein müssen, damit dein Profil bestätigt werden kann. Alle Dokumente müssen gültig sein. Abgelaufene Dokumente werden aus dem System entfernt.

Stelle vor dem Scan sicher, dass die Aufnahmen frei von folgenden Eigenschaften sind, damit das System Veriff deine Dokumente prüfen kann:

  • abgeschnittene und unscharfe Bilder

  • sichtbarer Lichtblitz auf den Fotos

  • Fotos vom Bildschirm

Die Coople (Schweiz) AG ist als Personalverleiher an die schweizerischen ausländer- sowie personalverleihrechtlichen Bestimmungen gebunden. Gemäss Art. 21 im Arbeitsvermittlungsgesetz dürfen wir als Personalverleiher ausländische Staatsangehörige nur dann anstellen, wenn diese zur Erwerbstätigkeit zugelassen und zum Stellenwechsel ohne Anmeldung berechtigt sind.

Coople akzeptiert ausschliesslich die folgenden Arten von Arbeitsgenehmigungen:

  • B-Bewilligung - Niedergelassene Ausländer - Aufenthaltszweck «Berechtigung zur Erwerbstätigkeit» und «Familiennachzug mit Erwerbstätigkeit»

  • C-Bewilligung Niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer

  • G-Bewilligung - Grenzgänger - Aufenthaltszweck «Beschäftigung bei einem bestimmten Unternehmen»

Bitte beachte: Momentan ist es aus technischer und logistischer Sicht nicht möglich, eine aktuelle G-Bewilligung zu ändern oder eine neue in deinem Namen zu beantragen.

Weiter kann Coople momentan die folgenden Arten von Arbeitsgenehmigungen NICHT akzeptieren:

  • N-Bewilligung - Asylbewerber

  • F-Bewilligung - Flüchtlinge

  • S-Bewilligung - Schutzbedürftige

  • B-Bewilligung - anerkannte Flüchtlinge

  • B-Bewilligung - für Ausbildung / ausländische Studenten

  • B-Bewilligung - ohne Erwerbstätigkeit

  • B-Bewilligung - Dienstleister / Selbstständige

  • L-Bewilligung - Zwecks Stellensuche

  • CI und Diplomat Bewilligung

Meine Aufenthaltsbewilligung ist abgelaufen, was kann ich tun?

Falls deine Arbeits- oder Niederlassungsbewilligung abgelaufen ist, musst du zusätzlich zu deiner abgelaufenen Bewilligung und einem gültigen Identitätsdokument eine offizielle, schriftliche Bestätigung vom Migrationsamt hochladen. Damit Coople ein solches Schreiben vom Migrationsamt als Übergangslösung akzeptieren kann, muss im Schreiben folgendes erwähnt werden:

  • Fortlaufende Gültigkeit der aktuellen Bewilligung sowie der darin angegebene Aufenthaltszweck

  • Ausstellungsdatum des Schreibens

  • Ein Stempel ODER eine Unterschrift des Migrationsamtes muss deutlich sichtbar sein

Sind alle Angaben korrekt, kann Coople deine Arbeitsbewilligung für weitere 60 Tage bestätigen.

Alle weiteren Infos zum Thema ausländische Staatsbürgerschaften bei Coople findest du hier. Bei Fragen hilft dir unser Coopler Experience Team gerne weiter. Bitte kontaktiere uns unter info.ch@coople.com.

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