Damit deine Arbeitserlaubnis bei Coople geprüft werden kann, sind abhängig von deiner Staatsangehörigkeit verschiedene Schritte zur Dokumentenverifizierung erforderlich.
Wähle daher als ersten Schritt auf deinem Profil deine Nationalität aus.
Bitte beachte ausserdem, dass alle Dokumente gültig und im Original vorliegen müssen.
Für Schweizer Staatsbürger:
Erforderliche Dokumente: Vorder- und Rückseite des Schweizer Personalausweises oder dein Reisepass.
Hinweise zur Fotografie: Achte darauf, dass die Dokumentfotos klar sind, ohne abgeschnittene Ränder, Unschärfe oder sichtbare Lichtreflektionen. Dies stellt sicher, dass deine Dokumente von Coople akzeptiert werden.
Identitätsprüfung: Während des Scannens deines Ausweises und deines Gesichts läuft eine kontinuierliche Videoaufnahme im Hintergrund, die zur Verifizierung deiner Identität beiträgt.
Wichtig: Während deine Dokumente geprüft werden, kannst du dich bereits auf Coople Jobs bewerben, was den Prüfungsprozess beschleunigt.
Für Nicht-Schweizer Staatsbürger:
Erforderliche Dokumente:
1. Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder des Reisepasses.
2. Vorder- und Rückseite der Aufenthaltsbewilligung (Die Angaben zum Aufenthaltszweck findest du auf deiner Bewilligung.)Hinweise zur Fotografie: Achte darauf, dass die Dokumentfotos klar sind, ohne abgeschnittene Ränder, Unschärfe oder sichtbare Lichtreflektionen. Dies stellt sicher, dass deine Dokumente von Coople akzeptiert werden.
Identitätsprüfung: Während des Scannens deines Ausweises und deines Gesichts läuft eine kontinuierliche Videoaufnahme im Hintergrund, die zur Verifizierung deiner Identität beiträgt.
Wichtig: Während deine Dokumente geprüft werden, kannst du dich bereits auf Coople Jobs bewerben, was den Prüfungsprozess beschleunigt.
Coople ist als Personalverleiher an die schweizerischen arbeits- und ausländerrechtlichen Bestimmungen gebunden. Nur Personen mit einer zur Erwerbstätigkeit zugelassenen Bewilligung können angestellt werden.
Coople akzeptiert momentan ausschliesslich folgende Arbeitsbewilligungen:
L-Bewilligung – Kurzaufenthaltsbewilligung: Berechtigt zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit.
B-Bewilligung /Niedergelassene Ausländer: Aufenthaltszweck «Berechtigung zur Erwerbstätigkeit» und «Familiennachzug mit Erwerbstätigkeit»
C-Bewilligung Niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer
G-Bewilligung - Grenzgänger - Aufenthaltszweck «Beschäftigung bei einem bestimmten Unternehmen»
Bitte beachte: es ist derzeit nicht möglich, eine G-Bewilligung für Grenzgänger zu ändern oder neu zu beantragen.
Weiter kann Coople momentan die folgenden Arten von Arbeitsgenehmigungen leider nicht akzeptieren:
N-Bewilligung - Asylbewerber
F-Bewilligung - Flüchtlinge
S-Bewilligung - Schutzbedürftige
B-Bewilligung - anerkannte Flüchtlinge
B-Bewilligung - für Ausbildung / ausländische Studenten
B-Bewilligung - ohne Erwerbstätigkeit
B-Bewilligung - Dienstleister / Selbstständige
L-Bewilligung - Zwecks Stellensuche
CI und Diplomat Bewilligung
Meine Aufenthaltsbewilligung ist abgelaufen, was kann ich tun?
Falls deine Arbeits- oder Niederlassungsbewilligung abgelaufen ist, musst du neben der abgelaufenen Bewilligung und einem gültigen Identitätsdokument auch eine offizielle, schriftliche Bestätigung vom Migrationsamt hochladen. Damit Coople dieses Schreiben als vorübergehende Lösung akzeptieren kann, müssen folgende Angaben darin enthalten sein:
Bestätigung der fortlaufenden Gültigkeit der bisherigen Bewilligung sowie des darin angegebenen Aufenthaltszwecks.
Ausstellungsdatum des Schreibens.
Ein Stempel oder eine Unterschrift des Migrationsamtes, die deutlich sichtbar sind.
Sind alle Angaben korrekt, kann Coople deine Bewilligung vorübergehend für weitere 60 Tage bestätigen.