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Ich habe eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchte gerne über Coople arbeiten. Was muss ich beachten?
Ich habe eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchte gerne über Coople arbeiten. Was muss ich beachten?

Wenn du eine ausländische Staatsbürgerschaft hast und über Coople arbeiten möchtest, gibt es ein paar Dinge, auf die du achten solltest.

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Verfasst von Julie Freeman
Vor über 11 Monaten aktualisiert

Wenn du über Coople arbeitest, werden wir zu deinem gesetzlichen Arbeitgeber. Das bedeutet, dass wir dir deinen Lohn auszahlen, uns um deine Sozialversicherungsbeiträge kümmern, und vieles mehr. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du gleich zu Beginn beim Registrationsprozess alle wichtigen Infos wie eine gültige Bewilligung, deinen Personalausweis (ID) oder Reisepass, deine Bankverbindung, deine AHV-Nummer usw. in deinem Profil hinterlegst.

Mit der Coople Jobs App suchst du nach Jobs und bewirbst dich darauf, bestätigst deine Arbeitszeiten und hältst dein Arbeitnehmerprofil aktuell. Die App ist unerlässlich, um mit Coople zu arbeiten. Übrigens kannst du dich bei Coople auch problemlos mit einer ausländischen Telefonnummer registrieren.

Diese persönlichen Daten brauchen wir, um dir Arbeit vermitteln zu können:

Wähle bei deiner Registrierung bitte zusätzlich die Art deiner Bewilligung sowie den Aufenthaltszweck aus. Diese Informationen findest du auf der Karte deiner Arbeits-/Niederlassungsbewilligung.

Bildquelle: Staatssekretariat für Migration SEM

Ausserdem benötigen wir ein Foto von deinem Reisepass oder deiner Identitätskarte sowie ein Foto aller Seiten deiner Arbeits-/Niederlassungsbewilligung. Alle Dokumente müssen gültig sein. Abgelaufene Dokumente werden aus dem System entfernt.

Die Coople (Schweiz) AG ist als Personalverleiher an die schweizerischen ausländer- sowie personalverleihrechtlichen Bestimmungen gebunden. * Leider kann Coople derzeit nicht alle Arten von Arbeitsbewilligungen akzeptieren und kann dir nicht dabei helfen, deine aktuelle Bewilligung zu ändern oder eine neue zu beantragen.

Bin ich quellensteuerpflichtig?

Personen, die in der Schweiz leben und keine C-Bewilligung oder keine Schweizer Nationalität haben, sind quellesteuerpflichtig. Davon ausgenommen sind Personen, dessen Ehepartner/in eine C-Bewilligung oder eine Schweizer Staatsbürgerschaft haben. Auch im Ausland lebende Personen mit einer Bewilligung oder einem Schweizerpass, die in der Schweiz arbeiten, sind quellesteuerpflichtig. Der Tarif für die Quellensteuer ist kantonsabhängig und kann über die kantonalen Steuerverwaltungen abgefragt werden.

Wenn du quellensteuerpflichtig bist, bitten wir dich, folgende Angaben in deinem Coople Profil zu hinterlegen und immer aktuell zu halten:

  • Adresse

  • Staatsangehörigkeit

  • (Arbeits-) Bewilligung

  • Konfession (Religionszugehörigkeit)

  • Zivilstatus: Achtung, nur standesamtliche Trauung gelten als verheiratet.

    • (Religiöse) Zeremonien gelten nicht als verheiratet

  • Wenn du verheiratet bist, benötigen wir Angaben zu deinem Ehepartner und Auskunft über deren Berufssituation

  • Anzahl Kinder: wenn du unterhaltspflichtig bist, benötigen wir Angaben zu deinen Kindern

Anhand deiner persönlichen und familiären Angaben wird dein Quellensteuertarif bestimmt und der daraus resultierende Quellensteuerbetrag vom Lohn abgezogen.

Wie bin ich über Coople versichert?

Wenn du über Coople arbeitest, zahlst du, unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit, für folgende Versicherungen Beiträge ein: AHV, ALV, BVG, NBU und KTG. Somit bist du in einem Schaden- oder Leistungsfall, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, versichert.

*Gemäss Art. 21 im Arbeitsvermittlungsgesetz dürfen wir als Personalverleiher ausländische StaatsbürgerInnen nur dann anstellen, wenn diese zur Erwerbstätigkeit zugelassen und zum Stellenwechsel ohne Anmeldung berechtigt sind.

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