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Informationen zum Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung/Vaterschaftsentschädigung
Informationen zum Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung/Vaterschaftsentschädigung

Erfahre mehr über deinen Anspruch und die Beantragung von Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung während deiner Tätigkeit bei Coople.

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Verfasst von Julie Freeman
Vor über einer Woche aktualisiert

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Was ist die Mutterschaftsentschädigung und was beinhaltet sie?

Als erwerbstätige Mutter hast Du für die ersten 14 Wochen beziehungsweise 98 Tage nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.

Falls du während dieser 14 Wochen beginnst zu arbeiten, erhältst du keine Mutterschaftsentschädigung mehr.

Falls dein neugeborenes Kind im Spital bleiben muss, kann die Mutterschaft unter bestimmten Umständen verlängert werden. Gib dies bitte im Formular zum Antrag der Mutterschaftsentschädigung entsprechend an.

Was ist die Vaterschaftsentschädigung resp. Entschädigung für die Ehefrau der Kindsmutter? Und was beinhaltet sie?

Als erwerbstätiger Vater resp. Ehefrau der Kindsmutter hast du Anspruch auf 10 Tage bezahlten Urlaub. Diesen Urlaub kannst du innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt deines Kindes beziehen, entweder am Stück oder verteilt auf einzelne Tage.

Bei der gleichgeschlechtlichen Ehe gilt Folgendes:

  • Die Ehefrau der Kindsmutter und die Kindsmutter müssen zur Zeit der Geburt verheiratet sein

  • Das Kind muss gemäss Bundesgesetz mittels medizinisch unterstützter Fortpflanzung durch eine Samenspende gezeugt worden sein.

  • Im Falle einer Kindesadoption beider Elternteile gelten andere Bestimmungen. Mehr Informationen dazu findest du hier.

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