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Informationen zur Beantragung von Ferien oder Kurzabsenzen während deiner Tätigkeit bei Coople
Informationen zur Beantragung von Ferien oder Kurzabsenzen während deiner Tätigkeit bei Coople

Erfahre, wie du bezahlte Ferien oder Lohnausfall bei Kurzabsenzen beantragen kannst.

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Verfasst von Julie Freeman
Heute aktualisiert

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Ferien sollten nach Möglichkeit während des laufenden Arbeitsverhältnisses und innerhalb des Kalenderjahres bezogen werden. Wenn deine Anstellung über eine längere Zeit dauert, können Ferientage während des Einsatzes genommen werden. Bitte stelle sicher, dass du den Zeitpunkt deines Ferienbezugs eigenständig mit deinem Einsatzbetrieb abstimmst. Coople trifft hierzu keine Abklärungen.

-> Nach der Zustimmung des Einsatzbetriebs sende uns deinen Ferienantrag mit dem Formular «Meldung Ferien oder andere Absenzen», damit wir dein Feriengeld auszahlen können.

-> Sobald wir deinen Antrag auf Auszahlung von Feriengeld erhalten, werden wir diesen prüfen und im System erfassen. Dein Feriengeld wird jeweils nach dem Antrag mit der nächsten Lohnzahlung vergütet.

Wann wird das Feriengeld ausbezahlt?

Der Anteil Ferienentschädigung pro Schicht ist in deinem Brutto-Stundenlohn enthalten (siehe Tarif auf der Lohnabrechnung ❶) und wird in CHF auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen (siehe Enthaltener Anteil Ferienentschädigung ❷).

Zum Beispiel= 4 x CHF 27.00 = CHF 108.00, in CHF 108.00 sind davon CHF 7.67 Ferienentschädigung enthalten.

Das Feriengeld wird direkt mit dem Brutto-Stundenlohn ausbezahlt, wenn dein Einsatz zu Ende geht, das Arbeitsverhältnis einmalig ist und nicht länger als 3 Monate dauert.


Für besondere Ereignisse hast du gemäss GAV Personalverleih Art. 15 Anspruch auf bezahlte Kurzabsenzen. Andere Gesamtarbeitsverträge (GAV) können andere Bestimmungen vorsehen.

Heirat des Arbeitnehmenden (inkl. eingetragene Partnerschaft), Todesfall in der in der Gemeinschaft lebenden Familie oder des/der Lebenspartners/in:

3 Tag

Todesfall von Geschwistern, Eltern, Gross- oder Schwiegereltern:

1 Tag

Geburt oder Heirat (inkl. eingetragene Partnerschaft) eines Kindes:

1 Tag

Umzug des eigenen Haushalts:

1 Tag

Militärische Inspektion:

½ Tag

Pflege des eigenen und/oder im gleichen Haushalt lebenden kranken Kindes pro Krankheitsfall:

bis zu 3 Tage

Erfüllung gesetzlicher Pflichten:

nötige Stunden

Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:

  • Die Ereignisse treffen ein, während du im Einsatz bist.

  • Du bist nicht mehr in der Probezeit (Berechnung gemäss GAV Personalverleih Art. 10).

  • Es liegen die nötigen Nachweise vor (z.B. Todesanzeige, Arztzeugnis Krankheit Kind, Aufgebot von Ämtern usw.).

Du bist verpflichtet, deinen Arbeitsausfall unverzüglich und eigenständig dem Einsatzbetrieb zu melden.

Damit wir deinen Anspruch auf Lohnausfall prüfen können, bitten wir dich, das Formular «Meldung Ferien oder andere Absenzen» auszufüllen.

Berechnungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit. Als Entschädigung des Lohnausfalls wird der Brutto-Stundenlohn der aktuellen Schicht angewendet.

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