Bevor Sie zum ersten Mal eine Person einplanen können, bittet Sie Coople, ein paar Angaben zu Ihrer Organisation zu bestätigen.
⚠️ Dieser Artikel bezieht sich auf die neue Version der Plattform ⚠️ |
Zahlungsart bestätigen
Beim ersten Versuch, eine Person einzuplanen, werden Sie gebeten, Ihre Zahlungsart zu bestätigen. Sie sehen dabei:
Ihre Organisationsangaben (aus dem Handelsregister) – Rechtsform/Firmenname, Adresse und Firmen-UID. Diese sind schreibgeschützt.
Ihren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – angezeigt, falls für Ihre Organisation einer hinterlegt ist. Steht dort „Not on file" und Sie meinen, es sollte einer gelten, nutzen Sie den Link Contact us – Coople aktualisiert dies dann für Sie.
Rechnungsadresse – standardmässig Ihre gesetzliche Adresse; Sie können bei Bedarf eine abweichende Adresse für diesen Arbeitsbereich festlegen.
Haupt-E-Mail für Rechnungen und optional weitere Empfänger, die eine Kopie jeder Rechnung erhalten sollen.
Nach der Bestätigung erhalten Sie die Rechnung am Tag nach Schichtende, mit 10 Kalendertagen Zahlungsfrist per E-Rechnung oder Banküberweisung – eine hinterlegte Karte ist nicht nötig.
Was Sie vor dem Einplanen wissen sollten
Direkt nach der Bestätigung der Zahlungsart sehen Sie einen kurzen Hinweis zu zwei Punkten:
Kündigungsbedingungen – sobald Sie einen Coopler eingeplant haben, sind Sie vertraglich verpflichtet, dessen Arbeit zu bezahlen, ausser Sie stornieren rechtzeitig. Siehe Eine Schicht stornieren.
Coople bleibt Arbeitgeberin bis zur Übernahme – Sie können eine Person gegen eine Gebühr direkt übernehmen oder sie zu einem reduzierten Satz anstellen, sobald sie 540 Stunden über die Plattform gearbeitet hat.
Gut zu wissen
Ihr Konto startet mit eingeschränkter Anstellungsmöglichkeit, während Coople Ihre Angaben im Hintergrund prüft – in der Regel können Sie direkt eine kleine Anzahl Schichten einplanen.
Ist die Anstellung pausiert, während Ihr Konto noch geprüft wird, sehen Sie einen entsprechenden Hinweis in der App; wenden Sie sich bei dringendem Bedarf per Chat an Coople – Ihre Angaben werden dann am nächsten Werktag geprüft.
Für Ihre eigenen internen Mitarbeitenden gilt nichts davon – die Bestätigung der Zahlungsart und die obigen Hinweise betreffen nur externe Coopler oder Payrolling-Mitarbeitende.
